Erstellt am 10.03.2010 um 20:51 Uhr von nicoline
matrix,
ja darfst Du! Die Vorschrift lautet, dass der Wahlvorschlag von mindestens 1/20 der ***wahlberechtigten*** AN unterstützt werden muss und LA sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wahlberechtigt. Der Wählerliste, in die man Dir Einblick geben muss, kannst Du entnehmen, wer alles wahlberechtigt ist. Wenn die Wählerliste nicht aushängt, muss aus dem Wahlausschreiben hervorgehen, wo Du Einblick in die Wählerliste nehmen kannst.