Erstellt am 10.03.2010 um 16:55 Uhr von DonJohnson
Wenn sie ihren "Nichtwillen" bekundet nachdem die Liste eingereicht wurde, bleibt sie drauf. Vielleicht hätte die Kollegin sich das erst überlegen sollen bevor sie unterschrieben hat...
Erstellt am 10.03.2010 um 17:05 Uhr von StuWa
Wenn die Kollegin so beliebt ist und sich auch schon jetzt für die Kollegen einsetzt, gehört sie in den BR - Ihr solltet da ein wenig Überzeugungsarbeit leisten, dass sie das Amt dann auch wahrnimmt ;-)
Erstellt am 10.03.2010 um 17:06 Uhr von Antje
Die Liste war 2 Tage später noch nicht eingereicht!
Erstellt am 10.03.2010 um 17:10 Uhr von DonJohnson
@Antje
Tja, schade für die Liste wenn der WV das erfährt...
Erstellt am 10.03.2010 um 17:29 Uhr von Lotte
Antje,
hat sie denn Zeugen, die bestätigen, dass sie ihren Willen kund getan hat, bevor die Liste eingereicht wurde?
Erstellt am 10.03.2010 um 17:59 Uhr von Antje
Ja das hat sie. Ein ehemaliger BR-Kollege ist nun am Bücherwälzen und ich dachte ich erkundige mich hier mal. Sie hat schon alles schriftlich an den Kollegen weitergeleitet.
Erstellt am 10.03.2010 um 18:08 Uhr von lalllallllalll
Rate der Kollegin doch, ganz im Ernst, sich auf noch einer Liste aufzustellen, im Idealfall mit nur ihrem Namen drauf. Dann muss der Wahlvorstand sie auffordern, zu erklären, auf welcher Liste sie ihre Kandidatur aufrecht erhalten möchte. Wenn Sie sich dann innerhalb von drei Tagen einfach gar nicht äußert, muss sie der Wahlvorstand von sämtlichen Listen entfernen (§6 WO).
Liebe Grüße