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Rechtsberatung

B
BR.B
Mrz 2021 bearbeitet

Muss der BR dem Arbeitgeber den Beschluss mitteilen, das er eine Rechtsberatung wegen Personalabbau braucht?

32702

Community-Antworten (2)

D
DummerHund

19.03.2021 um 23:34 Uhr

Ja, ihr müsst einen Beschluss nach § 40 BetrVG fassen. Weiter müsst ihr mitteilen das ihr die Rechtsberatung zum beabsichtigten oder geplanten Personalabbau für Erforderlich haltet und braucht.

B
BRHamburg

20.03.2021 um 14:57 Uhr

Na ihr könnt die Kosten auch übernehmen. Wenn ihr aber möchtet das der AG den Rechtsanwalt bezahlt müsst ihr es ihm schon sagen.

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