Rechtsberatung
Muss der BR dem Arbeitgeber den Beschluss mitteilen, das er eine Rechtsberatung wegen Personalabbau braucht?
Community-Antworten (2)
19.03.2021 um 23:34 Uhr
Ja, ihr müsst einen Beschluss nach § 40 BetrVG fassen. Weiter müsst ihr mitteilen das ihr die Rechtsberatung zum beabsichtigten oder geplanten Personalabbau für Erforderlich haltet und braucht.
20.03.2021 um 14:57 Uhr
Na ihr könnt die Kosten auch übernehmen. Wenn ihr aber möchtet das der AG den Rechtsanwalt bezahlt müsst ihr es ihm schon sagen.
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