Erstellt am 19.03.2021 um 22:34 Uhr von Dummerhund
Ja, ihr müsst einen Beschluss nach § 40 BetrVG fassen. Weiter müsst ihr mitteilen das ihr die Rechtsberatung zum beabsichtigten oder geplanten Personalabbau für Erforderlich haltet und braucht.
Erstellt am 20.03.2021 um 13:57 Uhr von BRHamburg
Na ihr könnt die Kosten auch übernehmen. Wenn ihr aber möchtet das der AG den Rechtsanwalt bezahlt müsst ihr es ihm schon sagen.