Komplettes Gremium in Teilzeit
Hallo Zusammen,
unser 9er Gremium ist in vielerlei Hinsicht etwas ganz Besonderes. Zunächst einmal besteht der Gesamte BR (inkl. Nachrücker) aus Teilzeitkräften. Der Großteil davon sind sogar GfB'ler, also 10 Stündler auf 450€ Basis. Außer mir als Vorsitzenden ist nur eine weitere BRM mit 20 Stunden angestellt. Alle anderen liegen darunter. Wir haben ein großes Problem damit unsere Freistellungen zu organisieren weil auch die regulären Arbeitszeiten sich eigentlich nie überschneiden. Wir haben die Problematik momentan so gelöst, dass jeder eine Teilfreistellung nach §38 hat (bei unserem Betrieb sind das 38h). Diese haben wir so verteilt, dass ich als Vorsitzender 10h freigestellt bin, meine 2 Stellvertreterinnen mit jeweils 4h und mein Vorgänger mit der meisten BR-Erfahrung mit 9h. Dann haben wir noch 4 BRM die mit 2h freigestellt sind um Ausschussarbeit leisten zu können. Für die Sitzungszeiten und den Betriebsausschusszeiten haben wir eine Freistellung nach §37. Diese Konstellation ist alles andere als perfekt, uns mangelt es aber an alternativen Ideen. Ich hatte gehofft, dass vielleicht hier jemand eine Idee hat. Oder falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass hier jemand ist der mit einer ähnlichen Konstellation zu tun, darf mir natürlich auch weiterhelfen (=.
Vielen Dank schon mal für eure/ihre Antworten.
Community-Antworten (7)
19.03.2021 um 17:06 Uhr
Verstehe ich nicht ... wieso verteilt man soviele Freistellungen? Warum bist Du als BRV nicht komplett freigestellt und die anderen BRM gehen über den §37, wenn sie Zeit brauchen?
19.03.2021 um 17:22 Uhr
Wie gesagt das ist keine perfekte Lösung. Deine vorgeschlagene Konstellation hatten wir im Vorgängergremium. Da lief es dann darauf hinaus, dass die ganze Arbeit bei den Vollfreigestellten hängen blieb. Dadurch, dass fasst alle eine Teilfreistellung haben, bringen sich auch alle über die Sitzungen hinaus mit ein. Weiterhin würde eine Freistellung nach §37 einen zeitnahen Austausch erschweren, wegen der verschiedenen regulären Arbeitszeiten.
19.03.2021 um 17:55 Uhr
Für verschiedene Arbeitszeiten gilt § 37 Abs. 3 BetrVG. Mit § 37 Zeit in Anspruch zu nehmen - wann immer es erforderlich ist - scheint auch mir die beste Lösung.
19.03.2021 um 18:12 Uhr
"Weiterhin würde eine Freistellung nach §37 einen zeitnahen Austausch erschweren, wegen der verschiedenen regulären Arbeitszeiten."
Verstehe ich nicht ... wenn die Arbeitszeiten unterschiedlich sind, ändert das durch §38 statt 37 genau ... was?
19.03.2021 um 18:24 Uhr
Danke erstmal für eure rege Anteilnahme. Bei der Freistellung nach §38 können sich die BRM die Zeiten so legen, dass sie zusammen mit den anderen BRM arbeiten können. Bei der Freistellung nach §37 müssten sich die BRM nach ihrem Dienstplan richten. Das ist insofern schwierig, weil sich die Arbeitszeiten der einzelnen BRM im Normalfall nur selten überschneiden. Die Geschäftszeiten bei uns sind Mo. - Fr. 16 - 00 Uhr und Sa./So. 08-00 Uhr. Die einzelnen Schichten variieren zwischen 2h - 8h. Die Wahrscheinlichkeit, dass 2 BRM zur gleichen Zeit verplant werden ist daher ziemlich gering. Wie es scheint führt aber auch kein Weg an eurem Vorschlag vorbei, es nochmal über den 37'er zu probieren.
19.03.2021 um 19:26 Uhr
Vielen Dank erstmal für eure rege Anteilnahme. Der Unterschied liegt darin, dass wir bei einer Freistellung nach §38 beeinflussen können wann diese Zeitlich liegt. Unsere Geschäftszeiten sind von Mo.- Fr. 16 - 00 Uhr und Sa/So von 08 - 00 Uhr. Die Länge der Dienste liegt je nach Zeitmodell des AN und der Bedarfe zwischen 2h und 8h. Die Wahrscheinlichkeit, dass 2 BRM zeitgleich einen Dienst haben und in dieser Zeit zusammen etwas für ihren Ausschuss machen können ist sehr gering. Klar kann das auch jeder für sich machen, aber 4 Augen sind immer besser als 2.
19.03.2021 um 20:49 Uhr
Ich beschäftige mich nu auch schon seit über 20 Jahren mit Betriebsratsarbeit, aber von so einer Aufteilung hab ich auch noch nie was gehört. "Der Unterschied liegt darin, dass wir bei einer Freistellung nach §38 beeinflussen können wann diese Zeitlich liegt." Ach nach dem 37iger kann jedes BRM selbst beeinflussen wann diese Zeit liegt. Ausschüsse sind dazu da das sie gemeinsam über Dinge diskutieren und ausarbeiten und nicht das der eine an einem Punkt der erarbeiteten Sache auf hört und der nächste macht weiter. Und was macht Otto wenn seine 2 Stunden Freistellung um ist er aber mit seinen Ideen im Kopf noch nicht fertig ist, denkt Fritz für ihn weiter? Ihr legt euch so selber ein Korsett um.
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