Erstellt am 10.03.2010 um 13:17 Uhr von Petrus
Erstellt am 10.03.2010 um 13:33 Uhr von Dielöwin
plattenpeter nur mal für mich zur Aufklärung....was bitte genau ist eine Verstoßliste?
Erstellt am 10.03.2010 um 13:45 Uhr von plattenpeter
in der liste werde folgende dinge festgehalten: zu spät kommen, privates surfen, privates telefonieren usw.
Erstellt am 10.03.2010 um 14:45 Uhr von diealte
auch § 95 greift hier ggf.
Erstellt am 10.03.2010 um 16:46 Uhr von Widder
Ganz klar, eine solche Liste ist nichts anderes als eine Leistungs und Verhaltungskontrolle, und unterliegt der Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG.
Sollte der BR hier nicht tätig werden, könnte er unter Umständen nach § 23 BetrVG, wegen groben Verstoß seiner gesetzlichen Pflichten (MB nicht wahrgenommen) aufgelöst werden.
Also:
Listen sofort stoppen, und Gespräche mit AG, zwecks unterlassung, aufnehmen.
Küdigung ohne vorherige Abmahnung, noch dazu aufgrund einer Liste, die nicht mit dem BR vereinbart wurde?!?!?
Zustimmung verweigern, und der betroffenden Person raten, unverzüglich eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Erstellt am 10.03.2010 um 16:51 Uhr von DonJohnson
@Widder
Der BR ist nicht verpflichtet alles zu regeln was er regeln könnte. IMHO ist hier ein Verweis auf 23 nicht tragbar.
Klar sollte der BR - müssen muß er noch lange nciht...
Ich hoffe wir sind da irgendwie einer Meinung, wenn nciht, könnten 99,99999999% aller Gremien des Amtes enthoben werden...
Erstellt am 10.03.2010 um 19:50 Uhr von mainpower
Hallo,
gibt es eine BV zum privatem surfen und zum privaten telefonieren?
Wenn nicht sollte man da was machen. Wenn es feste Regeln gibt und jeder hält sich daran gibt es keinen grund mehr für "Strichlisten".