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Verstoßliste - einführung dieser Liste vom BR mitbestimmungspflichtig?

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plattenpeter
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

bei uns in der firma sind vor ein paar wochen, sogenannte verstoßlisten eingeführt worden. jetzt haben wir, der personalausschuß, die erste kündigung bezüglich dieser verstoßlisten auf den tisch liegen!

ist die einführung dieser liste vom BR mitbestimmungs pflichtig???

mfg

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Community-Antworten (7)

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Petrus

10.03.2010 um 14:17 Uhr

§87(1) Nr.1 BetrVG

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Dielöwin

10.03.2010 um 14:33 Uhr

plattenpeter nur mal für mich zur Aufklärung....was bitte genau ist eine Verstoßliste?

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plattenpeter

10.03.2010 um 14:45 Uhr

in der liste werde folgende dinge festgehalten: zu spät kommen, privates surfen, privates telefonieren usw.

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diealte

10.03.2010 um 15:45 Uhr

auch § 95 greift hier ggf.

W
Widder

10.03.2010 um 17:46 Uhr

Ganz klar, eine solche Liste ist nichts anderes als eine Leistungs und Verhaltungskontrolle, und unterliegt der Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG.

Sollte der BR hier nicht tätig werden, könnte er unter Umständen nach § 23 BetrVG, wegen groben Verstoß seiner gesetzlichen Pflichten (MB nicht wahrgenommen) aufgelöst werden.

Also:

Listen sofort stoppen, und Gespräche mit AG, zwecks unterlassung, aufnehmen.

Küdigung ohne vorherige Abmahnung, noch dazu aufgrund einer Liste, die nicht mit dem BR vereinbart wurde?!?!?

Zustimmung verweigern, und der betroffenden Person raten, unverzüglich eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

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DonJohnson

10.03.2010 um 17:51 Uhr

@Widder Der BR ist nicht verpflichtet alles zu regeln was er regeln könnte. IMHO ist hier ein Verweis auf 23 nicht tragbar.

Klar sollte der BR - müssen muß er noch lange nciht...

Ich hoffe wir sind da irgendwie einer Meinung, wenn nciht, könnten 99,99999999% aller Gremien des Amtes enthoben werden...

M
Mainpower

10.03.2010 um 20:50 Uhr

Hallo, gibt es eine BV zum privatem surfen und zum privaten telefonieren? Wenn nicht sollte man da was machen. Wenn es feste Regeln gibt und jeder hält sich daran gibt es keinen grund mehr für "Strichlisten".

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