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Kündigung einer Schwerbehinderten

MR
Meister Röhrich
Mrz 2021 bearbeitet

Kündigung einer Schwerbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamtes. Ist so etwas wirksam?

37908

Community-Antworten (8)

C
celestro

18.03.2021 um 16:01 Uhr

Normalerweise nicht. Aber der Gekündigte muss dennoch die Unwirksamkeit gerichtlich feststellen lassen, also Kündigungsschutzklage erheben.

U
UdoWoe

18.03.2021 um 16:58 Uhr

Hat der BR der Kündigung zugestimmt? Gibt es einen SBV bei euch? Dieser muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten auch angehört werden. Muss angehört werden! Auf jeden Fall der Person anraten, sofort Kündigungsschutzklage zu erheben.

G
ganther

18.03.2021 um 19:31 Uhr

"Kündigung einer Schwerbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamtes." könnte wirksam sein.... wenn der/die Schwerbehinderte selber kündigt :)

K
kratzbürste

18.03.2021 um 23:24 Uhr

Ansonsten würde ich das Arbeitsgericht fragen (Klagen)

T
Thomas63

19.03.2021 um 13:07 Uhr

Wenn jemand gekündigt wurde muss derjenige immer selbst eine Kündigungsschutzklage machen. Das ist unabhängig ob BR/Integrationsamt gefragt wurde. Wenn man seine Fristen nicht einhält ist man weg. Wenn das Integrationsamt nicht zugestimmt hat ist die Kündigung unwirksam. (siehe § 85 SGB IX) (Muss aber trotzdem ein Gericht feststellen)

K
Kjarrigan

19.03.2021 um 14:24 Uhr

Sonderkündigungsschutz für SB Vorrausetzung

  • An hat ist zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als SB oder Gleichgestellter anerkannt
  • das Arbeitsverhältnis besteht seit mind. 6 Monaten

liegen die Voraussetzungen vor, kann der AG nur mit Zustimmung des IA kündigen.

E
Erbsenzähler

19.03.2021 um 14:55 Uhr

Schließe mich Kjarrigan fast 100%ig an. Jedoch möchte ich noch dazufügen, dass die gekündigte Person innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen muss um die Kündigung zu kippen. Wird keine Kündigungsschutzklage innerhalb der drei Wochenfrist eingereicht wird die Kündigung "wirksam"! Aber immer mit den Voraussetzungen die Kjarrigan schon geschrieben hat.

SF
SBV Frank

19.03.2021 um 19:38 Uhr

Die Aussage mit dem Sonderkündigungsschutz ist leider nicht ganz richtig! Hier ein Link dazu! https://www.komsem.de/a-z/kuendigung/sicherung-des-besonderen-kuendigungsschutzes-nach-%c2%a7-85-sgb-ix-bei-drohender-kuendigung/

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