Erstellt am 18.03.2021 um 15:01 Uhr von celestro
Normalerweise nicht. Aber der Gekündigte muss dennoch die Unwirksamkeit gerichtlich feststellen lassen, also Kündigungsschutzklage erheben.
Erstellt am 18.03.2021 um 15:58 Uhr von UdoWoe
Hat der BR der Kündigung zugestimmt?
Gibt es einen SBV bei euch? Dieser muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten auch angehört werden. Muss angehört werden!
Auf jeden Fall der Person anraten, sofort Kündigungsschutzklage zu erheben.
Erstellt am 18.03.2021 um 18:31 Uhr von ganther
"Kündigung einer Schwerbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamtes." könnte wirksam sein.... wenn der/die Schwerbehinderte selber kündigt :)
Erstellt am 18.03.2021 um 22:24 Uhr von Kratzbürste
Ansonsten würde ich das Arbeitsgericht fragen (Klagen)
Erstellt am 19.03.2021 um 12:07 Uhr von Thomas63
Wenn jemand gekündigt wurde muss derjenige immer selbst eine Kündigungsschutzklage machen. Das ist unabhängig ob BR/Integrationsamt gefragt wurde. Wenn man seine Fristen nicht einhält ist man weg. Wenn das Integrationsamt nicht zugestimmt hat ist die Kündigung unwirksam. (siehe § 85 SGB IX) (Muss aber trotzdem ein Gericht feststellen)
Erstellt am 19.03.2021 um 13:24 Uhr von Kjarrigan
Sonderkündigungsschutz für SB
Vorrausetzung
- An hat ist zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als SB oder Gleichgestellter anerkannt
- das Arbeitsverhältnis besteht seit mind. 6 Monaten
liegen die Voraussetzungen vor, kann der AG nur mit Zustimmung des IA kündigen.
Erstellt am 19.03.2021 um 13:55 Uhr von Erbsenzähler
Schließe mich Kjarrigan fast 100%ig an. Jedoch möchte ich noch dazufügen, dass die gekündigte Person innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen muss um die Kündigung zu kippen. Wird keine Kündigungsschutzklage innerhalb der drei Wochenfrist eingereicht wird die Kündigung "wirksam"! Aber immer mit den Voraussetzungen die Kjarrigan schon geschrieben hat.
Erstellt am 19.03.2021 um 18:38 Uhr von SBV Frank
Die Aussage mit dem Sonderkündigungsschutz ist leider nicht ganz richtig!
Hier ein Link dazu!
https://www.komsem.de/a-z/kuendigung/sicherung-des-besonderen-kuendigungsschutzes-nach-%c2%a7-85-sgb-ix-bei-drohender-kuendigung/