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Aufwandsentschädigung des Wahlvorstands

S
Spatzl
Nov 2016 bearbeitet

Wo kann ich finden (und damit dem AG, der sich sträubt, belegen) dass der Zeitaufwand des Wahlvorstandes durch den AG in vollem Umfang zu ersetzen ist.

86101

Community-Antworten (1)

P
pirat

10.03.2010 um 13:50 Uhr

@Spatzl,

Freistellung von der Arbeit Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Mitglieder des Wahlvorstands nach § 20 Abs. 3 BetrVG unter Fortzahlung des Entgelts von ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit zu befreien.....

empfehle den link aufmerksam zu lesen....und sich über Schulungen Gedanken zu machen.

http://www.betriebsratswahl.info/de/betriebsratswahl-aktuelle-artikel.html/do/dbrdetail?id=6

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