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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufwandsentschädigung für geleistete BR - Arbeit ( Sitzungen/ Wahlvorb. usw.) - wann muss die gezahlt werden?

G
geli
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat hat das Problem, dass der AG die Meinung vertritt, er kann die Aufwandsentschädigung von den BR-Sitzungen nur dann bezahlen, wenn die betreffenden Personen ( Frührente/ Erwerbsunfähigkeitsrente usw. ) nicht den geltenden Dazuverdienst übersteigt. Ansonsten müsse der AG die betreffenden Personen des BR wieder anmelden. Es ist doch vielmehr eine Aufwandsentschädigung für die BR- Tätig keit. Steuerfreu usw?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

08.12.2005 um 14:22 Uhr

Seit wann gibt es für BR-tätigkeit eine Aufwandsentschädigung? Und seit wann sind Frührentner oder Erwerbsunfähige im Betriebsrat?

N
nidis

08.12.2005 um 14:22 Uhr

Hallo Geli! Deine Frage verstehe ich nicht ganz. Welche Aufwandsentschädigung? Wer ist bei euch im BR?

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