Aufwandsentschädigung für geleistete BR - Arbeit ( Sitzungen/ Wahlvorb. usw.) - wann muss die gezahlt werden?
Unser Betriebsrat hat das Problem, dass der AG die Meinung vertritt, er kann die Aufwandsentschädigung von den BR-Sitzungen nur dann bezahlen, wenn die betreffenden Personen ( Frührente/ Erwerbsunfähigkeitsrente usw. ) nicht den geltenden Dazuverdienst übersteigt. Ansonsten müsse der AG die betreffenden Personen des BR wieder anmelden. Es ist doch vielmehr eine Aufwandsentschädigung für die BR- Tätig keit. Steuerfreu usw?
Community-Antworten (2)
08.12.2005 um 14:22 Uhr
Seit wann gibt es für BR-tätigkeit eine Aufwandsentschädigung? Und seit wann sind Frührentner oder Erwerbsunfähige im Betriebsrat?
08.12.2005 um 14:22 Uhr
Hallo Geli! Deine Frage verstehe ich nicht ganz. Welche Aufwandsentschädigung? Wer ist bei euch im BR?
Verwandte Themen
Arbeiten für den BR
Hallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
Verwarnung durch BR nach Info an GF über Aufwandsentschädigung für BR
Hallo, ich versuche die Fakten mal so emotionslos wie möglich zu schildern. Bin seit ca. 12 Monaten Mitglied in einem neu gegründeten, 9 Köpfigen BR und gleichzeitig Vorgesetzter in einer Produkti
Aufwandsentschädigung Chef zahlt bei einer Silberhochzeit - Besteht ein Anrecht auf diese Art Aufwandsentschädigung?
Unser Chef zahlt bei einer Silberhochzeit eine Aufwandsentschädigung von 180,00 Euro, wenn er dann auch zur Feier eingeladen worden ist. Kürzlich hatte ein MA ebenfalls Silberhochzeit, hat aber nicht
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Aufsichtsrat
Hallo! ich bin seit 10 Jahren als AN-Vertreter im Aufsichtsrat eines komm. Unternehmens (GmbH) nach Drittelbet.Gesetz. Jetzt sollen wir für unsere AR- Arbeit ausstempeln. Sowohl für die AR- Sitzung