Erstellt am 09.03.2010 um 19:53 Uhr von MonaLisa
@hjangl,
sobald er 18 Jahre alt ist, kann er sich als Kandidat zur Betriebsratswahl stellen, auch während der Ausbildung. Sollte er gewählt werden muss er das Amt des Jugendvertreters abgeben.
Nur hat er ein Problem....
Warum hat er einen Zeitvertrag unterschrieben??? Ihm steht (stand!) ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu (§ 78a BetrVG). Doch es hilft alles nix! Er hat eine Befristung unterschrieben und die Befristung läuft aus, ob Betriebsrat oder JAV, das ändert nix daran!
Erstellt am 09.03.2010 um 20:25 Uhr von hjangl
Danke MonaLisa,
laut unserem Betriebsratsvorsitzenden steht Ihm nachträglich ein unbefristeter
Vertrag zu (Anscheinend hat er uns falsch informiert)
Wichtig wäre zu wissen ob nach seiner Ausbildung die Betriebszugehörigkeit
neu beginnt, da vom Wahlausschuß unsere Liste aus diesem Grund zurückgegeben wurde.
Erstellt am 10.03.2010 um 11:49 Uhr von Petrus
Selbst wenn man da neu zählen will: Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden alle Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher im gleichen Konzern tätig war. (§8 (1) Satz2 BetrVG) Da steht nichts davon, dass er die Tätigkeit nicht gewechselt haben darf (und z.B. zum Azubi zum Gesellen "befördert" wurde).
Das mit dem "nachträglich unbefristeten Vertrag" kann man zumindest einklagen (vor Gericht und auf hoher See...). Nur ist die Beweislast jetzt andersherum...