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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kanditatur nach der Ausbildung zum Betriebsrat

H
hjangl
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Jugendvertreter der nach seiner Ausbildung einen erstmaligen Zeitvertrag erhalten hat bzw. nach seiner Ausbildung noch keine 6 Monate vergangen sind sich als Betriebsrat aufstellen lassen. Danke im voraus

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Community-Antworten (3)

M
monalisa

09.03.2010 um 20:53 Uhr

@hjangl, sobald er 18 Jahre alt ist, kann er sich als Kandidat zur Betriebsratswahl stellen, auch während der Ausbildung. Sollte er gewählt werden muss er das Amt des Jugendvertreters abgeben. Nur hat er ein Problem.... Warum hat er einen Zeitvertrag unterschrieben??? Ihm steht (stand!) ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu (§ 78a BetrVG). Doch es hilft alles nix! Er hat eine Befristung unterschrieben und die Befristung läuft aus, ob Betriebsrat oder JAV, das ändert nix daran!

H
hjangl

09.03.2010 um 21:25 Uhr

Danke MonaLisa,

laut unserem Betriebsratsvorsitzenden steht Ihm nachträglich ein unbefristeter Vertrag zu (Anscheinend hat er uns falsch informiert) Wichtig wäre zu wissen ob nach seiner Ausbildung die Betriebszugehörigkeit neu beginnt, da vom Wahlausschuß unsere Liste aus diesem Grund zurückgegeben wurde.

P
Petrus

10.03.2010 um 12:49 Uhr

Selbst wenn man da neu zählen will: Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden alle Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher im gleichen Konzern tätig war. (§8 (1) Satz2 BetrVG) Da steht nichts davon, dass er die Tätigkeit nicht gewechselt haben darf (und z.B. zum Azubi zum Gesellen "befördert" wurde).

Das mit dem "nachträglich unbefristeten Vertrag" kann man zumindest einklagen (vor Gericht und auf hoher See...). Nur ist die Beweislast jetzt andersherum...

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