Arbeitszeit bei Schulungen?
Hallo ich habe eine Arbeitszeit von 30Std. wenn ich bei einer Schulung aber eine 40Std Woche mache wie sieht es dann mit den restlichen Std aus? Verfallen die oder muß der AG diese mit anrechnen?
Community-Antworten (1)
09.03.2010 um 20:27 Uhr
pro schulungstag hast du anspruch auf die arbeitszeit eines vollzeitarbeitnehmers steht im § 37 BetrVG absatz 6 satz 2 diese zeit, die über deine normale arbeitszeit hinausgeht muß dir entweder als ersatzfrei ausgeglichen oder als mehrarbeit vergütet werden
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