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BR-Wahl: Losentscheid bei Stimmengleichheit - Welche Frist?

S
Sternburg
Nov 2016 bearbeitet

Moinsen!

Der § 22 Abs. 2 WO besagt folgendes: "Haben für den zuletzt zu vergebenden Betriebsratssitz mehrere Bewerberinnen oder Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist."

In einem Betrieb unseres Unternehmens haben wir ein delikates Problem: Bei der Wahl für den einköpfigen Betriebsrat haben beide Bewerber exakt die gleiche Stimmenanzahl bekommen.

Eine Regelung bzgl. Minderheitengeschlecht kommt nicht in Frage, da sich keine Frau zur Wahl gestellt hat.

Die Auszählung fand am Freitag statt, der Losentscheid bis heute noch nicht. Ist das so noch rechtens?

Ich möchte niemandem etwas unterstellen oder etwas konstruieren, aber als GBR-Mitglied wurde ich um Rat gefragt...

8.35006

Community-Antworten (6)

W
w-j-l

12.02.2008 um 14:53 Uhr

Das sollte eigentlich unmittelbar nach der Auszählung passieren.

S
Sternburg

12.02.2008 um 15:14 Uhr

Ok, sollte....

Und was ist, wenn nicht?

M
Mona-Lisa

12.02.2008 um 15:18 Uhr

@Sternburg, dann gibt's in dem Betrieb keinen amtierenden Betriebsrat!

P
Petrus

12.02.2008 um 15:21 Uhr

...dann lädt der Wahlvorstand die beiden Betroffenen zum Münzwurf. Und wenn er ganz lieb ist, lässt er Dich als neutralen GBR den Euro hochwerfen. Anschließend gratulieren!

W
w-j-l

12.02.2008 um 16:30 Uhr

O.K. Sternburg, zuviel Konditional.

Also: "soll" (=muss, wenn kann)

Da ist immer noch der WV dran, und wenn er es nachholt, dann muss er es ankündigen und öffentlich durchführen (Fortführung der Wahlversammlung), da es eigentlich noch Bestandteil der Auszählung ist (§ 34 (4) WO).

S
Sternburg

12.02.2008 um 21:05 Uhr

OK, das klingt schlüssig.

Den Hinweis werde ich den Kollegen geben, hoffe, die bekommen das gebacken ;-)

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