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Wahlanfechtung?

B
Black
Nov 2016 bearbeitet

Eine Wahl soll angefochten werden! Wo oder bei wem erwirkt man eine einstweilige Verfügung zur Anfechtung einer solchen?

90204

Community-Antworten (4)

R
rolfo

09.03.2010 um 17:25 Uhr

beim Arbeitsgericht

K
Kölner

09.03.2010 um 17:42 Uhr

@rolfo eine einstweilige Verfügung zur Anfechtung?

D
DonJohnson

09.03.2010 um 17:48 Uhr

@all Ihr seht mich verwirrt. Muß ich da ne einstweilige Verfügung für beantragen? Entweder ich fechte sie an oder nicht, oder sehe ich das falsch? Und die Anfechtung als solches beim ArbG... Was für einen genaueren Sinn macht die einstweilige Verfügung?

Aber vermutlich denke ich nciht weit genug...

P
Petrus

09.03.2010 um 17:54 Uhr

@Kölner: Seh ich auch so, dass es wohl am Verfügungsgrund mangeln dürfte...

@DJ: Eben, was an einer Anfechtung sollte sooo Eilbedürftig (=Verfügungsgrund) sein. EV wird es also nicht geben.

@Black: Steht alles in §19 BetrVG. Den Antrag auf Anfechtung kann man bei der Rechtsantragstelle des zuständigen ArbG stellen.

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