Ich bekomme eine Abmahnung, meine Kolleginnen nicht
Wir arbeiten grundsätzlich von Montag bis Freitag. Seit November 2020 regelmäßig auch Samstag, was nicht im Arbeitsvertrag steht. Da ich an einem Samstag aus privaten Gründen nicht arbeiten konnte bekam ich eine Abmahnung. Ich sollte einen schriftlichen Beweis für den Grund meines nicht Erscheinens vorlegen. Dieses war vor drei Wochen. Es hieß kurz danach es bräuchte erst mal kein Samstag mehr gearbeitet werden. Doch letzte Woche war es dann wieder soweit. Da man sich auch Termine plant,erschien ich nicht und bekam heute meine zweite Abmahnung. Komischer Weise musste ich feststellen das mehrere Kollegen für das selbe Vergehen, wiedersetzten gegen Betriebsanweisung, keine Abmahnung bekamen.Was kann ich tun und wie soll ich mich verhalten.
Community-Antworten (5)
15.03.2021 um 09:26 Uhr
Stehen denn überhaupt irgendwelche Arbeitstage - also Mo - Fr - im AV oder ist NUR die Stundenzahl angegeben? Gibt es einen Dienstplan? Wie wurde die Samstagsarbeit angeordnet?
Ob anderer eine Abmahnung bekommen haben oder nicht - ist für DEIN Arbeitsverhältnis irrelevant.
Was Du tun kannst - hängt von den Antworten auf die Fragen ab.
15.03.2021 um 10:06 Uhr
Ausserdem: Gibt es einen Betriebsrat?
15.03.2021 um 11:05 Uhr
Wenn Du einfach nicht zur Arbeit erscheinst, kann der AG Dich grundsätzlich abmahnen und im Wiederholungsfall auch kündigen. Von daher kannst Du also froh sein, dass Du eine zweite Abmahnung bekommen hast.
Wenn jedoch in Deinem Arbeitsvertrag tatsächlich festgelegt ist, dass die Arbeitswoche von Montag bis Freitag geht, kann der Arbeitgeber nicht einseitig festlegen, dass Du am Samstag zu arbeiten hast. (Vielleicht kam deshalb eine zweite Abmahnung und keine Kündigung). Er könnte Dich fragen, ob Du bereit wärst, das zu tun und Du könntest "nein" sagen. Oder er könnte Dir eine Vertragsänderung vorschlagen, die Du jedoch auch nicht annehmen musst.
Du solltest also dringend das Gespräch mit Deinem AG suchen und klären, wie es weitergehen soll. Keinesfalls solltest Du wie bisher vorgehen und einfach nicht erscheinen.
15.03.2021 um 14:16 Uhr
Grundsätzlich hast du einen Arbeitsvertrag wo die Arbeitszeiten festgelegt sind. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt so ist dieser bei Überstunden anzuhören. Stimmt er den Überstunden zu und du kommst nicht kann man dich abmahnen. Stimmt er aber nicht zu und Dein Arbeitsvertrag sagt was anders ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt. Habt Ihr eine Regelung über Überstunden?
16.03.2021 um 15:19 Uhr
Steht in deinem Arbeitsvertrag die Arbeitszeit von x Stunden Mo-Fr? Gibt es einen Betriebsrat und hat dieser der Samstagsarbeit zugestimmt? Warst du auf der dem BR zur Abstimmung vorgelegten Liste namentlich benannt und vorher über deine "Nominierung" zur anstehenden Samstagsarbeit informiert worden?
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