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Sozilaplanverhandlung besser nur mit Rechtsanwalt

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Raider4
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo,

vor 4 Jahren wurde unser Unternehmen aufgekauft. Das Unternehmen das uns aufgekauft hat, eröffnete vor 8 Jahren eine Filiale in unserer Stadt.

Nun wird unsere Filiale zum 1.Mai geschlossen.

Wir haben Mitarbeiter die seit 38 Jahren in unserer Filiale tätig sind.

Es werden keine Mitarbeiter in die andere Filiale übernommen.

Die Mitarbeiter erhalten eine Abfindung.

Nun möchte der Arbeitgeber einen Sozialplan mit dem BR abschließen der auch schon bei anderen Filialen schließungen zur Anwendung kam.

Das Problem ist, das 2 Betriebsratsmitglieder die sich gut ausgekannt haben, das Unternehmen vor einem halben Jahr verlassen haben.

Der verbliebene BR (3er Gremium) einschließlich ich haben jetzt net so viel Erfahrung.

Jetzt wollen wir ein Rechtsanwalt mit in die Verhandlung nehmen. möchten aber sicher gehen, daß das Schreiben an den Arbeitgeber Rechtskomform ist. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG. dürfen wir ja einen Rechtsbeistand nehmen .

Muss ich dem Arbeitgeber auch das Stundenhonorar angeben oder wie sollten wir das am besten formulieren?

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Community-Antworten (2)

G
ganther

14.03.2021 um 13:21 Uhr

Macht es ganz einfach: sucht euch einen Anwalt aus (habt ihr keinen? Dann zB Empfehlung Gewerkschaft oder andere BRs) und der Anwalt formuliert euch den Beschluss. Das macht der bestimmt...

A
Alex_Bea

18.03.2021 um 17:28 Uhr

Falls das Thema noch präsent ist; wir mussten diesen Beschluss auch vor kurzem fassen und haben folgende Vorlage von unserem RA erhalten:

  1. Der BR muss einen Beschluss mit folgendem Inhalt fassen:

"Rechtsanwalt XY (Anschrift etc.) wird mit der Beratung zu den Themen A, B, C, insbesondere der Prüfung der Mitbestimmungsrechte des BR sowie der Verhandlung und dem Abschluss eines Interessenausgleiches und Sozialplanes im Hinblick auf die (in eurem Falle dann im Hinblick auf die Schließung der Filiale XY). Herr/ Frau Rechtsanwalt XY wird dabei auf Basis eines Stundenhonorars von EUR 123,45 netto tätig (Falls Reisekosten gesondert gerechnet werden, auch noch aufführen)."

  1. Den Beschluss müssen Sie dem Arbeitgeber zukommen lassen, mit der Bitte, die Übernahme der auf diesem Wege entstehenden Kosten der anwaltlichen Beratung zu bestätigen.

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