Einspruch einlegen
Hallo Zusammen,
Ich arbeite seit 11 Jahren als Krankenpflegerin in einem Krankenhaus. Zwischen 2014 und 2016 habe ich für eine Stelle für stellvertrete Stationsleitung beworben und habe die Stelle bekommen. Mit dem Stationsleitungskurs habe ich im Jahr 2014 angefangen. Im Jahr 2015 haben wir einen neuen Pflegedienstleiter bekommen. Der Plegedienstleiter hat mich völlig ignoriert, er wollte nie mit mir reden, auf meine Email hat er nicht einmal reagiert. Es gab keinen Vorfall, es war alles einfach so! Ende 2016 wollte er meinen Vertrag als Stellvertretende Stationsleitung nicht verlängern. Einen Grund hat er mir nicht erwähnt. Anfang 2017 habe ich trotzdem den Stationsleitungskus erfolgreich abgeschlossen und habe weiter als Krankenplegerin gearbeitet.
Die Stelle ist nun wieder auf der Station frei und diese wurde ausgeschrieben. Ich möchte mich für die Stelle bewerben. Als er das erfuhr, rief mich und er hat mich gefragt, wie ich bloß auf die Idee komme, mich auf die Stelle zu bewerben! Ich fühle mich wirklich ausgegrenzt!
Der Abteilungsleiter äußerte offen, dass er einen Kollegen für die Stelle will. Ich möchte mich trotzdem für die Stelle bewerben.
Wenn der Pflegedienstleiter für den Kollegen entscheidet, obwohl ich mehr Erfahrung und Qualifikation habe, kann ich einen Widerspruch bei dem PR einlegen?
Freundliche Grüße
Community-Antworten (5)
13.03.2021 um 19:28 Uhr
Ein Widerspruch macht keinen Sinn. Du solltest mit dem Personalrat reden.
13.03.2021 um 21:07 Uhr
Foufi Zwischen 2014 und 2016 habe ich für eine Stelle für stellvertrete Stationsleitung beworben und habe die Stelle bekommen. Ende 2016 wollte er meinen Vertrag als Stellvertretende Stationsleitung nicht verlängern. Scheinbar war die Stelle ja befristet, Weißt du warum?
Mit dem Stationsleitungskurs habe ich im Jahr 2014 angefangen. Anfang 2017 habe ich trotzdem den Stationsleitungskus erfolgreich abgeschlossen Ich komme aus dem Berufsfeld, habe aber noch nie von einem Stationsleitungskurs gehört, der 3 Jahre dauert.
Der Abteilungsleiter äußerte offen, dass er einen Kollegen für die Stelle will. Wenn der Pflegedienstleiter für den Kollegen entscheidet,..... Nach meinem Wissensstand steht die PDL noch über dem Abteilungsleiter. Du hast also 2 gegen Dich?
kann ich einen Widerspruch bei dem PR einlegen? Einen Widerspruch kannst du nicht einlegen. Letztendlich entscheidet der AG wen er einstellt. Der PR/BR könnte sich aber mal deine Sicht der Dinge anhören und ein Gespräch mit dem AG führen.
13.03.2021 um 21:36 Uhr
Hallo Nicoline, Vielen Dank für deine Antwort!
Die Stelle war für zwei Jahre befristet, nach der Weiterbildung sollte den Vertrag auf unbefristet verlängert werden. Den Kurs habe ich regulär erst in 2015 angefangen und habe ich den auch regulär beendet.
PDL steht über Abteilungsleiter und scheinbar wollen die beiden den Kollegen für die Stelle.
Ich arbeite in einer großen und bekannten Uniklinik und nicht in einer Familienbetrieb. Ich bin eine kompetente und zuverlässige Mitarbeiterin. Ich bin allerdings keine Deutsche, scheinbar hat der PDL ein Problem damit. Hier fragt man sich, wo die Gerechtigkeit und LGG bleiben. Letztendlich müssen die Qualifikation und persönlichen Fähigkeiten maßgeblich sein. Sonst soll man die Leute einfach so für die Führungspositionen bestellen.
13.03.2021 um 22:18 Uhr
Oh- ha: deine Einschätzung ist ja sehr subjektiv.
14.03.2021 um 21:38 Uhr
takkus das ist echt auch sehr verwunderlich! Foufi Sprich mal mit dem Personalrat darüber.
Verwandte Themen
DRINGEND Einspruch Wählerliste wegen falscher Zuordnung Leitender Angestellter - kann so ein Einspruch überhaupt erhoben werden?
ÄlterHallo nochmal, unser Wahlvorstand hat einen Einspruch gegen die Wählerliste bekommen, der sich darauf bezieht , dass einige Mitarbeiter die der AG den leitenden Angestellten zugeordnet hat nicht a
Einspruch gegen die Wählerliste
ÄlterGuten Morgen an alle! Ich brauche eure Hilfe. In unserer Firma haben wir am 15.02.2010 das Wahlausschreiben, die Wählerliste (Liste der wahlberechtigten Arbeitnehmer) und die Wahlordnung ausgehängt
Wählerliste evtl. nicht korrekt - wer kann Einspruch einlegen?
ÄlterHallo zusammen, ich hätte da mal eine blöde Frage. Die Sache ist relativ kompliziert. Wir haben seit 2004 einen Betriebsrat, der aus Unzufriedenheit von einer Minderheit der Belegschaft (damals
Betreibsratswahlen aktuell - Bei wem muss besagter Kollege den Einspruch einlegen und welche Frist muss er einhalten?
ÄlterIn unserer Filiale haben heute die Wahlen statt gefunden. Nach der Stimmauszählung wurde von einem Kollegen (der auch kandidierte und nach dem Ergebnis erster Nachrücker wäre) schon geäußert, dass er
Was nun tun
ÄlterHallo , ich würde noch einmal eine Frage bezüglich meines Threads "http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=49015&Site=BR-Forum&Menue=show" stellen. Da ich nun weiß das die Leihmonteure