Kein Einverständnis zur Kandidatur
Hallo! Wir haben jetzt unsere Vorschlagsliste so weit fertig, dass wir sie beim Wahlvorstand abgeben könnten, allerdings weigert sich der letzte Kandidat nun zu unterschreiben, er gibt also sein Einverständnis nicht. Können wir die Liste trotzdem so abgeben, auch wenn eine Unterschrift fehlt, oder ist die ganze Liste dann ungültig und wir müssen sie nochmal machen? Was muss der Wahlvorstand jetzt tun, muss er das schriftlich haben, dass einer der Vorgeschlagenen seine Kandidatur zurücknimmt oder verfasst er die Bekanntmachung der Kandidaten einfach ohne den einen? Vielen Dank schon mal
Community-Antworten (1)
08.03.2010 um 20:35 Uhr
@cilly Was ist mit einer einfachen Streichung des Kandidaten von der Liste?
Verwandte Themen
Einverständniserklärung eines Kandidaten fehlt
ÄlterHallo, bei uns wurde eine Liste eingereicht, auf der das Einverständnis eines Kandidaten zur Kandidatur auf dieser Liste von einem Kollegen im Auftrag unterschrieben wurde. Der Kandidat befindet sich
Einverständniserklärung im Zuge der EU-DSGVO
ÄlterHallo Forum, bei uns im Haus werden gerade alle Mitarbeiter um Abgabe einer Einverständniserklärung gebeten. Folgender Wortlaut:
Einverständniserklärung des Kandidaten - wie muss die im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren erfolgen?
ÄlterSorry, dass ich schon wieder frage. Laut IGM-Leitfaden ist es möglich, dass ein Kandidat sein Einverständnis auf einem separatem Schreiben erklären darf. Gilt dieses Einverständnis zur Kandidatur auch
Betriebsratswahl Fortsetzung => Alexa, Antwort für peters
ÄlterUnd zudem ist in §27 bei den von Gewerkschaften eingereichten Listen eindeutig angegeben: "(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertrete
Verhinderung einer Kandidatur
Älterhallo, seht ihr §119 Absatz 1 erfüllt wenn: In unserem Betrieb besteht der BR aus mehreren Listen. In diesem Jahr strebt meine GW eine Persönlichkeitswahl an. Ich selbst bin in der Vertrauenskörpe