Einverständniserklärung des Kandidaten - wie muss die im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren erfolgen?
Sorry, dass ich schon wieder frage. Laut IGM-Leitfaden ist es möglich, dass ein Kandidat sein Einverständnis auf einem separatem Schreiben erklären darf. Gilt dieses Einverständnis zur Kandidatur auch für nachfolgende Wahlvorschläge, auf denen der Kandidat auftaucht oder muss er für jeden Vorschlag erneut sein Einverständnis erklären? Wir wählen im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren.
Community-Antworten (3)
01.03.2006 um 11:32 Uhr
Hallo JohnKorn, wenn ich das richtig verstanden habe, meinst Du, daß Du auf mehreren Listen Kandidieren möchtest. Das geht nicht, man kann nur auf einer Liste kandidieren.
01.03.2006 um 13:59 Uhr
Wir wählen im vereinfachten Wahlverfahren. Es gibt also keine Listen, sondern Vorschläge. Hier der Text aus dem Leitfaden:
"Es ist unschädlich, wenn der Bewerber seine Zustimmung zu mehreren Wahlvorschlägen erteilt, da im vereinfachten Wahlverfahren nur eine Personenwahl durchgeführt wird und der Bewerber nur einmal auf dem Stimmzettel erscheint."
Was ich wissen wollte war, ob die Zustimmung zur Kandidatur jedesmal erfolgen muss oder eine reicht, was ich logischer fände.
Danke
01.03.2006 um 14:05 Uhr
Es reicht hier im vereinfachten Verfahren definitiv EINE Erklärung, da ja am Ende alle Kandidaten auf EINE Vorschlagsliste und EINEN Stimmzettel geschrieben werden (§ 34 (1) WO).
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