Liste vor Wahlaushang initiiert - und nun ?
Hallo zusammen,
ich möchte mich zur BR-Wahl aufstellen lassen und habe mir die hier verfügbaren Vordrucke für eine Vorschlagliste ausgedruckt und dies wohl richtig ausgefüllt.
Diese Liste habe ich dann mit einer angehängten Liste für die Stützunterschrifzen über den Emailverteiler an meine Kollegen gesendet mit der Bitte um Unterstützung zur Wahl oder aber weitere Kandidaten auf der Vorschlagsliste einzutragen.
Da ich in Elternzeit gegangen bin und bis dato nichts vom WV kam habe ich die Liste vor dem Aushang des Wahlausschreiben versendet gehabt.
Nun habe ich von Kollegen erfahren das diese Liste dem WV "zugespielt" wurde und der WV daraufhin ein Rundschreiben an die Kollegen gesendet hat das nur der WV Listen ausgibt und dieses Vorgehen ein Alleingang sei und die Liste somit ungültig !
Ist dies so rechtens oder kann ich mich gegen dieses Vorgehen seitens des WV wehren; ich als "Listenvertreter" habe das Rundschreiben nicht bekommen sondern gar nicht vom WV dazu gehört !
Danke.
Community-Antworten (1)
08.03.2010 um 13:20 Uhr
"Dass nur der Wahlvorstand Listen ausgibt..." ist meines Erachtens eine eigenmächtige Regelung und dürfte nicht als Ablehnungsgrund gelten.
Aber deine Vorgehensweise zur Erstellung der Liste ist bedenklich: du nüsstest zuerst alle Kandidaten auf der Liste haben und kannst dann erst beginnen, Stützunterschriften zu sammeln. Sonst wissen ja die ersten Unterzeichner der Stützunterschriften gar nicht, für wen sie am Ende unterzeichnet haben.
Wenn noch genügend Zeit ist, würde ich nach dieser Vorgehensweise die Liste einfach nochmal neu machen. Und dann kannst du ja gern auch die "offiziellen Listen" des Wahlvorstands benutzen.
Ich würde allerdings auch mal mit dem Wahlvorstand reden und ihn darauf hinweisen, dass er dich doch bitte künftig über solche Aktionen auch informieren sollte. Und wenn du willst, kannst du ihn auch fragen, womit er es begründet, dass nur Listen vom WV verwendet werden dürfen.
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