Buchstabendreher im Nachnamen auf den Stimmzettel Teil 2
Das schlimme ist, dass du nicht richtig lesen kannst Peanuts...
Selbstverständlich ist das gewährleistet...
PUNKT!!!
Community-Antworten (7)
07.03.2010 um 14:55 Uhr
@ DJ und Peanuts
Entspannt Euch :-)
§6 WO Kommentierung Fitting RN 9
Das fehlen der Berufsangabe im Wahlvorschlag ist kein wesentlicher Verstoß und rechtfertigt keine Wahlanfechtung, sofern die eindeutige Zuordnung und Individualisierung der Bewerberin oder des Bewerbers möglich bleibt!
Entsprechendes gilt bei einer fehlerhaften Angabe des Namens,Vornamens (z.B. Angabe des Spitznamens) oder Geburtsdatum oder bei fehlen des Vornamens oder Geburtsdatums.
;-)
07.03.2010 um 15:01 Uhr
Aber das war hier nicht die Frage...
Ich schrieb nur, was ich machen würde. Selbstverständlich kann man es durchgehen lassen, wenn erkennbar ist, dass es sich um einen solchen Fehler handelt, ist das nciht problematisch für die Wahl. Ich persönlich würde diesen aber in der von mir beschriebenen Art korrigieren. Und diese Art wäre rechtsmäßig ok. Nicht mehr nciht weniger habe ich geschrieben...
07.03.2010 um 15:06 Uhr
Lieber Don,
ich gebe dir total gerne unrecht , aber die Frage war:
Kann ich die Stimmzettel mit Fehler darin lassen oder muß ich sie ändern und neue Stimmzettel ausgeben ?!
07.03.2010 um 15:23 Uhr
"Selbstverständlich ist das gewährleistet..."
Das ist vollkommener Blödsinn.
Da müsste ein Wähler z.B. nur schon seine Briefwahlunterlagen abgeschickt und dann z.B. seinen Urlaub angetreten haben.
Und Du erklärst dann als WV, dass alle "weißen" Stimmzettel ab sofort ungültig und nur noch die "grünen" gültig sind.
Unterlasse im Sinne einer ordnungsgemäßen und möglichst nicht anfechtbaren Wahl bitte Deine nicht durchdachten Vorschläge.
07.03.2010 um 16:12 Uhr
@delagundula Daraufhin schrieb ich, dass das geht, ich es aber ncht als gut empfinde und die Stimmzettel neu verteilen lassen würde - auch den Briefwählern diese neu zukommen lassen würde.
Das das zulässig ist, sieht man anhand der Tatsache, dass ein Briefwähler auch persönlich wählen kann, wenn er denn erscheint und die Briefwahl als solches ordentlich vonstatten ging.
Und was Peanuts schreibt ist dummfug. Sicher kann oder könnte ich das so machen (wenn ich es denn richtig mache) ohne dass eine anfechtung der Wahl auch nur annähernd Erfolg hätte...
@Peanuts Drück dich mal vernünftig aus - anfechtbar ist jede Wahl - ob die Anfechtung dann durch kommt, ist ne ganz andere Sache... Du der selbsternannte "Meister der Worte" solltest dich damit abfinden auch wörtlich korrekt zu schreiben...
07.03.2010 um 23:40 Uhr
@alle..Danke für Eure Bemühungen. Da die ersten Briefwahl unterlagen zurück sind. Werde ich keine Änderung der Stimmzettel vornehmen. So sind alle Stimmzettel mit dem selben Buchstabendreher versehen und auch wenn es unschön aussieht. Aber der falsch geschriebene Name kann dem Mitarbeiter ohne Verwechslung zugeordnet werden. Denke das es so keine Probleme geben sollte...hoffe ich jedenfalls.
Euch allen eine erfolgreiche Wahl 2010
08.03.2010 um 07:06 Uhr
"Das das zulässig ist, sieht man anhand der Tatsache, dass ein Briefwähler auch persönlich wählen kann, wenn er denn erscheint und die Briefwahl als solches ordentlich vonstatten ging."
Das Argument ist für den Eimer und ebenfalls nicht zu Ende gedacht.
"Da die ersten Briefwahl unterlagen zurück sind. Werde ich keine Änderung der Stimmzettel vornehmen."
Eine sehr gute Entscheidung.
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