Erstellt am 07.03.2010 um 13:55 Uhr von delagundula
@ DJ und Peanuts
Entspannt Euch :-)
§6 WO Kommentierung Fitting RN 9
Das fehlen der Berufsangabe im Wahlvorschlag ist kein wesentlicher Verstoß und rechtfertigt keine Wahlanfechtung, sofern ***die eindeutige Zuordnung und Individualisierung der Bewerberin oder des Bewerbers möglich bleibt***!
Entsprechendes gilt bei einer fehlerhaften Angabe des Namens,Vornamens (z.B. Angabe des Spitznamens) oder Geburtsdatum oder bei fehlen des Vornamens oder Geburtsdatums.
;-)
Erstellt am 07.03.2010 um 14:01 Uhr von DonJohnson
Aber das war hier nicht die Frage...
Ich schrieb nur, was ich machen würde. Selbstverständlich kann man es durchgehen lassen, wenn erkennbar ist, dass es sich um einen solchen Fehler handelt, ist das nciht problematisch für die Wahl. Ich persönlich würde diesen aber in der von mir beschriebenen Art korrigieren. Und diese Art wäre rechtsmäßig ok. Nicht mehr nciht weniger habe ich geschrieben...
Erstellt am 07.03.2010 um 14:06 Uhr von delagundula
Lieber Don,
ich gebe dir total gerne unrecht , aber die Frage war:
Kann ich die Stimmzettel mit Fehler darin lassen oder muß ich sie ändern und neue Stimmzettel ausgeben ?!
Erstellt am 07.03.2010 um 14:23 Uhr von peanuts
"Selbstverständlich ist das gewährleistet..."
Das ist vollkommener Blödsinn.
Da müsste ein Wähler z.B. nur schon seine Briefwahlunterlagen abgeschickt und dann z.B. seinen Urlaub angetreten haben.
Und Du erklärst dann als WV, dass alle "weißen" Stimmzettel ab sofort ungültig und nur noch die "grünen" gültig sind.
Unterlasse im Sinne einer ordnungsgemäßen und möglichst nicht anfechtbaren Wahl bitte Deine nicht durchdachten Vorschläge.
Erstellt am 07.03.2010 um 15:12 Uhr von DonJohnson
@delagundula
Daraufhin schrieb ich, dass das geht, ich es aber ncht als gut empfinde und die Stimmzettel neu verteilen lassen würde - auch den Briefwählern diese neu zukommen lassen würde.
Das das zulässig ist, sieht man anhand der Tatsache, dass ein Briefwähler auch persönlich wählen kann, wenn er denn erscheint und die Briefwahl als solches ordentlich vonstatten ging.
Und was Peanuts schreibt ist dummfug. Sicher kann oder könnte ich das so machen (wenn ich es denn richtig mache) ohne dass eine anfechtung der Wahl auch nur annähernd Erfolg hätte...
@Peanuts
Drück dich mal vernünftig aus - anfechtbar ist jede Wahl - ob die Anfechtung dann durch kommt, ist ne ganz andere Sache... Du der selbsternannte "Meister der Worte" solltest dich damit abfinden auch wörtlich korrekt zu schreiben...
Erstellt am 07.03.2010 um 22:40 Uhr von zuckerstefan
@alle..Danke für Eure Bemühungen. Da die ersten Briefwahl unterlagen zurück sind. Werde ich keine Änderung der Stimmzettel vornehmen. So sind alle Stimmzettel mit dem selben Buchstabendreher versehen und auch wenn es unschön aussieht. Aber der falsch geschriebene Name kann dem Mitarbeiter ohne Verwechslung zugeordnet werden. Denke das es so keine Probleme geben sollte...hoffe ich jedenfalls.
Euch allen eine erfolgreiche Wahl 2010
Erstellt am 08.03.2010 um 06:06 Uhr von peanuts
"Das das zulässig ist, sieht man anhand der Tatsache, dass ein Briefwähler auch persönlich wählen kann, wenn er denn erscheint und die Briefwahl als solches ordentlich vonstatten ging."
Das Argument ist für den Eimer und ebenfalls nicht zu Ende gedacht.
"Da die ersten Briefwahl unterlagen zurück sind. Werde ich keine Änderung der Stimmzettel vornehmen."
Eine sehr gute Entscheidung.