Erstellt am 05.03.2010 um 16:11 Uhr von delagundula
welche Verweigerungsgründe gibt der AG an ?
wer hat den Arbeitsplatz überprüft und das Tätigkeitsmerkmal festgestellt ?
Erstellt am 05.03.2010 um 16:19 Uhr von kater_carlo
Hallo delagundula und danke für's Antworten.
Der AG gibt an, sie müsse mehr Eigeninitiative ergreifen, sie würde nicht über den Tellerrand sehen. Die Kollegin ist eine sehr ruhige Person, die jedoch Ihre Arbeit gut macht. Kann das ein Grund sein, sicher eher nein. Die Stelle wurde offiziell von Prüfern der Stadtverwaltung durchgeführt. Unser Betrieb ist jedoch inzwischen ein Eigenbetrieb und 100%ige Tochter der Stadt.
Der BR denkt, die Stelle wurde überprüft, nicht die Stelleninhaberin.
Erstellt am 05.03.2010 um 16:45 Uhr von Kölner
@kater_carlo
Ich könnte mir vorstellen, dass die niedrigere Entgeltgruppe gerechtfertigt sein kann.
Erstellt am 05.03.2010 um 16:50 Uhr von nicoline
Kölner,
*Ich könnte mir vorstellen, dass die niedrigere Entgeltgruppe gerechtfertigt sein kann.*
Warum???
Erstellt am 05.03.2010 um 16:52 Uhr von delagundula
Hallo kater_carlo
und worin besteht die höherwertige Tätigkeit ? Was ist das Ergebnis der Überprüfung durch die Stadtverwaltung ?Wie sieht die Stellenbeschreibung der MA aus ?
Etwas gut zu machen, ruhig und besonnen zu sein, rechtfertigt keine Höhergruppierung...
Bist du sicher das du den §14 TVöD meinst ? Ist es nur eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit oder eine dauerhafte ?
Durch wen wurde die Höhergruppierung vorgenommen ?
Ganz viele Fragen ;-)