Verweigerung einer höheren Entgeltstufe nach erfolgreicher Überprüfung
Nach Überprüfung eines Arbeitsplatzes wurde die Entgeldstufe E8 auf E9 erhöht. Der Arbeitgeber verweigert jedoch der Kollegin die Bezahlung nach der Entgeldstufe 9. Kommt hier der § 14 TVÖD zum Einsatz?
Community-Antworten (5)
05.03.2010 um 17:11 Uhr
welche Verweigerungsgründe gibt der AG an ? wer hat den Arbeitsplatz überprüft und das Tätigkeitsmerkmal festgestellt ?
05.03.2010 um 17:19 Uhr
Hallo delagundula und danke für's Antworten. Der AG gibt an, sie müsse mehr Eigeninitiative ergreifen, sie würde nicht über den Tellerrand sehen. Die Kollegin ist eine sehr ruhige Person, die jedoch Ihre Arbeit gut macht. Kann das ein Grund sein, sicher eher nein. Die Stelle wurde offiziell von Prüfern der Stadtverwaltung durchgeführt. Unser Betrieb ist jedoch inzwischen ein Eigenbetrieb und 100%ige Tochter der Stadt. Der BR denkt, die Stelle wurde überprüft, nicht die Stelleninhaberin.
05.03.2010 um 17:45 Uhr
@kater_carlo Ich könnte mir vorstellen, dass die niedrigere Entgeltgruppe gerechtfertigt sein kann.
05.03.2010 um 17:50 Uhr
Kölner, Ich könnte mir vorstellen, dass die niedrigere Entgeltgruppe gerechtfertigt sein kann. Warum???
05.03.2010 um 17:52 Uhr
Hallo kater_carlo
und worin besteht die höherwertige Tätigkeit ? Was ist das Ergebnis der Überprüfung durch die Stadtverwaltung ?Wie sieht die Stellenbeschreibung der MA aus ?
Etwas gut zu machen, ruhig und besonnen zu sein, rechtfertigt keine Höhergruppierung...
Bist du sicher das du den §14 TVöD meinst ? Ist es nur eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit oder eine dauerhafte ?
Durch wen wurde die Höhergruppierung vorgenommen ?
Ganz viele Fragen ;-)
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