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Wahlvorstandsvorsitzende/r übergeht Beschluß

H
Hinsundkunz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

unser Wahlvorstand (bin Mitglied) hat einen Beschluß über die Zugehörigkeit bestimmter Personen zur Wählerliste gefaßt. In dieser Sitzung war der Vorsitzende verhindert.

Es gibt jetzt einen Einspruch, weil diese Personen nicht auf der Wählerliste sind.

Der Vorsitzende bestimmt nun, da er ebenfalls der Meinung ist das diese Personen auf die Wählerliste gehören, das Die Liste unverzüglich geändert wird (und jetzt auch wurde). Es gab keine Sitzung und keinen neuen Beschluß dazu, die Änderung wurde einfach durchgesetzt. Meiner Ansicht nach kann dies nicht rechtens sein. Was meint Ihr?

1.734011

Community-Antworten (11)

R
rolfo

05.03.2010 um 14:31 Uhr

Erklär doch mal warum diese Person nicht auf die Wählerliste gehört? Vielleicht ist der orsitzende der einzige der sich auskennt und will nicht eine Wahlanfechtung riskieren.

H
Hinsundkunz

05.03.2010 um 14:34 Uhr

Für uns geht es jetzt erst mal nicht darum, ob die Personen dazugehören oder nicht, wir denken, DAS hätte man in einer Sitzung des Wahlvorstandes klären und diskutieren können / müssen.

R
rolfo

05.03.2010 um 14:42 Uhr

Normalerweise ja, geht es euch darum dass ihr nicht gefragt worden seid oder um die Richtigkeit der Wählerliste? Es geht um nichts anderes als ob die Person dazugehört oder nicht, das ist für die Wahl entscheidend.

P
Petrus

05.03.2010 um 14:45 Uhr

Guckst Du §4 WO. Dort ist die Rede von Wahlvorstand, der prüft und entscheidet, nicht vom Vorsitzenden.

@rolfo: Wenn er sich denn so gut auskennt, wieso riskiert er dann eine Anfechtung und Schlimmeres, wenn er die Wählerliste eigenmächtig ändert, ohne dass der WV über den Einspruch entschieden hat?

R
rolfo

05.03.2010 um 14:57 Uhr

@ Petrus ich weiss was du meinst und geb dir insofern auch recht. Was mich hier stutzig macht ist die Art. Egal ob zu recht oder unrecht, warum beschließt ein Wahlvorstand dass jemand nicht auf die Liste gehört, auf hinterfragen gibt es aber keine Antwort. Hört sich nach Kampf innerhalb des WV an, und sowas sollte eigentlich bei der Wahldurchführung nicht geben wenn man nicht von vornherein eine Wahlanfechtung riskieren will.

H
Hinsundkunz

05.03.2010 um 15:07 Uhr

@ Petrus

genau so sehen wir das auch.

@rolfo

Was für eine Art? Warum wir so entschieden haben, ist Hier nicht das Thema, deshalb keine Antwort auf dein hinterfragen... Hier geht es um die Sache und nicht um Kämpfe, Aber irgendwie scheint dir das Thema ja nahe zu gehen....

R
rolfo

05.03.2010 um 16:07 Uhr

warum sollte mir das nahegehen, ich erlebe nur immer wieder dass aus reiner Machtgier und Unwissen zuviel kaputt gemacht wird. Was in eurem Betriebs passiert ist mir so wurscht wie ein geparktes Fahrrad an der Chinesischen Mauer

H
Hinsundkunz

05.03.2010 um 16:20 Uhr

@rolfo

dann ist es ja gut, ich versuche hier auf der Sachebene zu bleiben und gerade nicht auf die Persönlichkeitsebene abzugleiten.

Da mit der Machtgier find ich gut...

S
SuzieQ

05.03.2010 um 17:40 Uhr

Hinsundkunz, **Was meint Ihr? ** Kann bestätigen, dass dies nicht dem Gesetz entspricht.

Übrigens, wie wurde der Einspruch denn vorgebracht?

P
Petrus

05.03.2010 um 17:44 Uhr

@hinz&Kunz: Wobei ich hoffe, dass ihr die Gründe genauestens und rechtssicher geprüft habt. Sonst geht es euch am Ende noch, wie dem großen deutschen Autokonzern, bei dem heute die BR-Wahl vom ArbG gestoppt wurde, weil per GBR-Regelungsabrede Leute zu Leitenden gemacht wurden (und folglich nicht auf der Wählerliste standen), die keine Leitenden waren... Nun droht dafür wohl eine BR-lose Zeit...

(Da hol ich doch mein Kirchengesangbuch raus und sing ein Lied zum Wochenende: "Stern auf den ich schaue, Fels auf dem...")

H
Hinsundkunz

06.03.2010 um 17:33 Uhr

@SuzieQ

Der Einspruch wurde schriftlich eingebracht.

@Petrus

Wir haben nach unserem dafürhalten geprüft und einen einstimmigen Beschluß gefasst. Der Einspruch kam innerhalb der Einspruchsfrist.

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