Erstellt am 05.03.2010 um 13:31 Uhr von rolfo
Erklär doch mal warum diese Person nicht auf die Wählerliste gehört?
Vielleicht ist der orsitzende der einzige der sich auskennt und will nicht eine Wahlanfechtung riskieren.
Erstellt am 05.03.2010 um 13:34 Uhr von Hinsundkunz
Für uns geht es jetzt erst mal nicht darum, ob die Personen dazugehören oder nicht, wir denken, DAS hätte man in einer Sitzung des Wahlvorstandes klären und diskutieren können / müssen.
Erstellt am 05.03.2010 um 13:42 Uhr von rolfo
Normalerweise ja, geht es euch darum dass ihr nicht gefragt worden seid oder um die Richtigkeit der Wählerliste?
Es geht um nichts anderes als ob die Person dazugehört oder nicht, das ist für die Wahl entscheidend.
Erstellt am 05.03.2010 um 13:45 Uhr von Petrus
Guckst Du §4 WO. Dort ist die Rede von Wahlvorstand, der prüft und entscheidet, nicht vom Vorsitzenden.
@rolfo: Wenn er sich denn so gut auskennt, wieso riskiert er dann eine Anfechtung und Schlimmeres, wenn er die Wählerliste eigenmächtig ändert, ohne dass der WV über den Einspruch entschieden hat?
Erstellt am 05.03.2010 um 13:57 Uhr von rolfo
@ Petrus
ich weiss was du meinst und geb dir insofern auch recht.
Was mich hier stutzig macht ist die Art.
Egal ob zu recht oder unrecht, warum beschließt ein Wahlvorstand dass jemand nicht auf die Liste gehört, auf hinterfragen gibt es aber keine Antwort.
Hört sich nach Kampf innerhalb des WV an, und sowas sollte eigentlich bei der Wahldurchführung nicht geben wenn man nicht von vornherein eine Wahlanfechtung riskieren will.
Erstellt am 05.03.2010 um 14:07 Uhr von Hinsundkunz
@ Petrus
genau so sehen wir das auch.
@rolfo
Was für eine Art?
Warum wir so entschieden haben, ist Hier nicht das Thema, deshalb keine Antwort auf dein hinterfragen...
Hier geht es um die Sache und nicht um Kämpfe,
Aber irgendwie scheint dir das Thema ja nahe zu gehen....
Erstellt am 05.03.2010 um 15:07 Uhr von rolfo
warum sollte mir das nahegehen, ich erlebe nur immer wieder dass aus reiner Machtgier und Unwissen zuviel kaputt gemacht wird.
Was in eurem Betriebs passiert ist mir so wurscht wie ein geparktes Fahrrad an der Chinesischen Mauer
Erstellt am 05.03.2010 um 15:20 Uhr von Hinsundkunz
@rolfo
dann ist es ja gut, ich versuche hier auf der Sachebene zu bleiben und gerade nicht auf die Persönlichkeitsebene abzugleiten.
Da mit der Machtgier find ich gut...
Erstellt am 05.03.2010 um 16:40 Uhr von SuzieQ
Hinsundkunz,
**Was meint Ihr? **
Kann bestätigen, dass dies nicht dem Gesetz entspricht.
Übrigens, wie wurde der Einspruch denn vorgebracht?
Erstellt am 05.03.2010 um 16:44 Uhr von Petrus
@hinz&Kunz: Wobei ich hoffe, dass ihr die Gründe genauestens und rechtssicher geprüft habt. Sonst geht es euch am Ende noch, wie dem großen deutschen Autokonzern, bei dem heute die BR-Wahl vom ArbG gestoppt wurde, weil per GBR-Regelungsabrede Leute zu Leitenden gemacht wurden (und folglich nicht auf der Wählerliste standen), die keine Leitenden waren... Nun droht dafür wohl eine BR-lose Zeit...
(Da hol ich doch mein Kirchengesangbuch raus und sing ein Lied zum Wochenende:
"Stern auf den ich schaue, Fels auf dem...")
Erstellt am 06.03.2010 um 16:33 Uhr von Hinsundkunz
@SuzieQ
Der Einspruch wurde schriftlich eingebracht.
@Petrus
Wir haben nach unserem dafürhalten geprüft und einen einstimmigen Beschluß gefasst. Der Einspruch kam innerhalb der Einspruchsfrist.