Hallo,

unser Wahlvorstand (bin Mitglied) hat einen Beschluß über die Zugehörigkeit bestimmter Personen zur Wählerliste gefaßt.
In dieser Sitzung war der Vorsitzende verhindert.

Es gibt jetzt einen Einspruch, weil diese Personen nicht auf der Wählerliste sind.

Der Vorsitzende bestimmt nun, da er ebenfalls der Meinung ist das diese Personen auf die Wählerliste gehören, das Die Liste unverzüglich geändert wird (und jetzt auch wurde).
Es gab keine Sitzung und keinen neuen Beschluß dazu, die Änderung wurde einfach durchgesetzt. Meiner Ansicht nach kann dies nicht rechtens sein.
Was meint Ihr?