Erstellt am 17.05.2010 um 11:03 Uhr von Bubie
bei personen wahl alphabetisch und bei listenwahl bleiben die listen so, wie man nacheinander auf die liste gesetzt wird.
mfg
bubie
Erstellt am 17.05.2010 um 13:51 Uhr von Kölner
@bubie
Das ist so nicht richtig und quatsch!
@mavericks
Nur beim vereinfachten Wahlverfahren ist die alphabetische Sortierung geboten.
Sonst nach Listeneinreichung!
Erstellt am 17.05.2010 um 14:38 Uhr von Bubie
personenwahl gibt es nur im vereinfachten wahlverfahren oder wenn nur eine liste bei listenwahl eingereicht werden würde. alle eingereichten listen werden im vereinfachten wahlverfahren zu einer zusammen gefasst und zwar alphabetisch.
punkt 1 ist also richtig und nicht quatsch..
zur listenwahl habe ich nichts anderes geschrieben, die personen auf den einzelnen listen bleiben stehen, wie sie eingetragen worden. die listen an sich werden dann so aufgenommen, wie sie eingegangen sind, das war aber nciht die frage..
mfg
bubie
Erstellt am 17.05.2010 um 15:25 Uhr von DonJohnson
@Bubie
Wie meinste das jetzt genau?
Also fakt ist, das eine Personenwahl auch im normalen Wahlverfahren vorkommen kann und zwar wenn nur eine Liste eingereicht wird.
Dann wird auch diese Liste so wie eingereicht auf dem Stimmzettel übernommen! Deine anfängliche Aussage war also in der Tat falsch!
*alle eingereichten listen werden im vereinfachten wahlverfahren zu einer zusammen gefasst und zwar alphabetisch. *
Gibt es wirklich mehrere Listen beim vereinfachten Wahlverfahren???
-grübel-
Erstellt am 17.05.2010 um 16:33 Uhr von Kölner
@Bubie
Ich würde Dir ja gerne eine Widerholung der Schulung für WV anraten - ich fürchte nur, dass es keine mehr gibt...
Mehrheitswahl (Personenwahl) gibt es beim vereinfachten Wahlverfahren UND beim normalen Wahlverfahren.
Verhältniswahl (Listenwahl) gibt es nur beim normalen Wahlverfahren.
Also: Ruhig bleiben und den Quatsch mal sortieren...
Erstellt am 17.05.2010 um 16:37 Uhr von Bubie
bei uns gab es tatsächlich listen, wo nur eine person drauf stand.
wir hatten das vereinfachte einstufige wahlverfahren und fast alle haben eine liste gemacht, wo sie ihre eigenen stützunterschriften gesammelt haben, obwohl wir gesagt haben, dass der wahlvorstand alle auf eine liste setzt und man da dann die stützunterschriften sammelt, da 3 ausgereicht hätten - aber nein jeder macht ja immer was er will bei uns :-)
bei den anderen wahlverfahren, wo listenwahl möglich ist, bleiben die listen (wenn auch nur eine) unverändert, da sortiert man dann nicht alphabetisch.
mfg
bubie
Erstellt am 17.05.2010 um 18:37 Uhr von nicoline
Bubie,
auch im vereinfachten Wahlverfahren hat der WV die Wahlvorschläge so zu veröffentlichen, wie sie bei ihm eingegangen sind, egal wie viele Kandidaten auf einem Walvorschlag stehen und in der Tat braucht jeder Wahlvorschlag die vorgeschriebene Anzahl von Stützunterschriften.
NUR AUF DEM STIMMZETTEL SIND ALLE KANDIDATEN DER VERSCHIEDENEN WAHLVORSCHLÄGE ALPHABETISCH ZU ORDNEN!