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Zu wenig Kandidaten

H
himmelblau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben bei 75 Mitarbeiter, Einreichung von 2 gültigen Wahlvorschlagslisten mit je einem Kandidaten, sollten abrr 5 Betriebsratsmitglieder sein, ist es rechtens hier eine Wahl durchzuführen und wo kann ich das nachlesen.

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Community-Antworten (6)

T
Tanzbär

05.03.2010 um 12:04 Uhr

gefallen dir die Antworten nicht?

H
himmelblau

05.03.2010 um 13:16 Uhr

Doch han nur mit meiner Kollegin Telfoniert und die sagt die Verdi hat Ihr die Auskunft gegeben eine Wahl sei nicht rechtens.

P
Putzer

05.03.2010 um 14:24 Uhr

Himmelblau, Verdi hat recht, darum müsst Ihr einen Aushang machen: Die BR-Wahl findet wegen zu geringer Beteiligung nicht statt. Sowie einen neuen Termin festlegen. Ich hoffe doch Ihr habt einen WV. Solde sich nach den neuen Termin wieder nichs tun, so habt Ihr holt keinen Betriebsrat. ( Wegen Dummheit mancher Mitarbeiter ) Putzer

H
himmelblau

05.03.2010 um 21:03 Uhr

Ich bin im Wahlvorstand und Frage mich ob Du mit neuem Termin die Nachfrist meinst oder ob die gesamte Wahl nochmal von vorne organisiert werden kann.

N
nicoline

05.03.2010 um 21:39 Uhr

Himmelblau,

wie ich gelesen habe, ga es bei Euch ja schon eine Nachfrist. Wenn es nun immer noch nicht genug Kandidaten gibt, ist gemäß § 11 BetrVG auf die nächst niedrigere Betriebsgröße zurückzugehen, bis hin zu einem 1er BR, was dann bei Euch der Fall sein würde, ridgeback hat schon richtig geantwortet.

Es gibt gültige Wahlvorschläge, also ist die Wahl auch nicht zu beenden!

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

§ 11 BetrVG, Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder II Sinngemäße Anwendung

Die Vorschrift des § 11 ist sinngemäß anzuwenden, wenn im Betrieb zwar genügend wählbare AN vorhanden sind, sich aber nicht eine ausreichende Zahl von ihnen als Wahlbewerber zur Verfügung stellt (BAG 11. 4. 58, AP Nr. 1 zu § 6 WO; Fitting, Rn. 8; HSWG, Rn. 7; Richardi-Thüsing, Rn. 6). Es ist auch dann die Zahl der BR-Mitglieder der nächstniedrigeren BR-Größe zu Grunde zu legen. Sind z. B. in einem Betrieb mit 21 wahlberechtigten AN zwar genügend wählbare AN vorhanden, stellen sich aber nur einer oder zwei für eine Kandidatur zur Verfügung, ist ein BR zu wählen, der aus einer Person besteht. Entsprechendes gilt, wenn die eingereichten Wahlvorschläge insgesamt nicht ausreichend Wahlbewerber enthalten

Und verdi spinnt!

H
himmelblau

05.03.2010 um 23:18 Uhr

ok, vielen Dank,dann mal los.

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