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Persönlichkeitswahl festgelegt - nun taucht Liste auf

B
BRVLH
Nov 2016 bearbeitet

Main,

ich hab mal eine Frage zur Wahl, der WV hat Persönlichkeitswahl festgelegt. Heute ist der letzte Tag des Aushangs des Wahlausschreibens. Nun hat jemand eine Liste eingereicht. Muss jetzt Listenwahl durchgeführt werden?? Das würde ja alles durcheinander bringen oder kann der WV festlegen, nein diese Liste wird genauso behandelt wie die andere, also Perönlichkeitswahl?? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Auf der andere Eintragungsliste sind KollgInnen, die nicht die geforderten Stützunterschriften haben und dadurch rausfallen würden. Jetzt wäre es ja anders und sie haben, da sie sehr weit oben stehen auf der Liste doch die Chance haben doch noch auf die Wählerliste zu kommen und gewählt zu werden. Wir sind im Moment Ratlos und konnte da nichts genaues finden. Kann uns jemand weiterhelfen?? Danke schon mal.

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Community-Antworten (5)

RB
Rote Berta

05.03.2010 um 10:23 Uhr

Der WV kann keine Persönlichkeitswahl festlegen!!! Die MA entscheiden selbst ob eine oder mehrere Listen eingereicht werden.

T
Tanzbär

05.03.2010 um 10:33 Uhr

Der "Wunsch" des Wahlvorstandes wurde wahrscheinlich da ganz oben nicht erhört. Nun habt ihr eine Listenwahl. Alle MA auf der Liste haben die gemeinsamen Stützunterschriften. Wenn die nicht reichen, fällt entweder die Liste raus, nicht jedoch einzelne Mitarbeiter. Und Mitarbeiter, die auf der Liste stehen, kommen nicht auf eine Wählerliste, sie SIND auf der Liste.

K
karlk

05.03.2010 um 10:39 Uhr

Wenn euer Betrieb zwischen 51-100 Mitarbeiter hat kann der Wahlvorstand ein vereinfachtes Wahlverfahren mit der Geschäftsleitung beschliessen und dadurch hat man eine Persönlichkeitswahl unter 51 Mitarbeiter ist immer eine Persönlichkeitswahl.

B
BRVLH

05.03.2010 um 10:47 Uhr

darf der oder diejenigen, die sich auf die Liste jetzt gestellt haben, die Liste mit Stützunterschrift unterstützen??

T
Tanzbär

05.03.2010 um 10:55 Uhr

Ja, darf er/sie.

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