Main,

ich hab mal eine Frage zur Wahl, der WV hat Persönlichkeitswahl festgelegt.
Heute ist der letzte Tag des Aushangs des Wahlausschreibens.
Nun hat jemand eine Liste eingereicht. Muss jetzt Listenwahl durchgeführt werden?? Das würde ja alles durcheinander bringen oder kann der WV festlegen, nein diese Liste wird genauso behandelt wie die andere, also Perönlichkeitswahl?? Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Auf der andere Eintragungsliste sind KollgInnen, die nicht die geforderten Stützunterschriften haben und dadurch rausfallen würden. Jetzt wäre es ja anders und sie haben, da sie sehr weit oben stehen auf der Liste doch die Chance haben doch noch auf die Wählerliste zu kommen und gewählt zu werden.
Wir sind im Moment Ratlos und konnte da nichts genaues finden.
Kann uns jemand weiterhelfen?? Danke schon mal.