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Versicherungsschutz bei nicht gestempelter Arbeitszeit?

L
luciano
Sep 2023 bearbeitet

Hallo Ihr,

wenn ein MA über 10 Std. arbeitet ( weiß, das er es lt. ArbTG nicht darf ) und aber nach 10 Std. ausstempelt und weiter arbeitet, verliert er dann auch im Falle eines Unfalles seinen Versicherungsschutz? welche rechtl. Grundlage? Wo steht dies ?

Gruß luciano

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Community-Antworten (5)

N
neskia

04.03.2010 um 13:49 Uhr

§ 7 SGB VII (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Die Versicherungsträger wenden sich mittlerweile in solchen Fällen an den AG und nehmen ihn persönlich in Haftung. Deshalb kann es nur im Interesse des AG liegen ein solches Handeln strickt zu unterbinden.

T
TROISDORFER

04.03.2010 um 17:23 Uhr

@luciano

nach 10 Std. ausstempelt und weiter arbeitet

Wenn das der Fall ist,hat der Betriebsrat andere Probleme als den Versicherungsschutz ! Der BR sollte diese tun schnellstens untersagen .... MFG Troisdorfer

P
Petrus

04.03.2010 um 18:46 Uhr

Eventuell könnte es Probleme geben, wenn der MA nicht beweisen kann (z.B. Zeugen), dass er nach dem Ausstempeln noch im Betrieb war. Konstruierter Fall: MA stempelt um 18:00 Uhr aus, arbeitet bis 20:15 Uhr, radelt dann nach Hause (15 Minuten Fahrzeit) und fällt 20:25 Uhr vor Erschöpfung vom Fahrrad. Und jetzt erklär das mal der Versicherung, warum du einen Wegeunfall geltend machst, nachdem Du schon 2h zu Hause warst...

A
Agathe

22.09.2023 um 10:14 Uhr

Wir haben bei uns in der Firma ein digitales Zeiterfassungssystem. Unsere Aushilfen sollen sich den Rest des Monats jetzt nicht mehr einstempeln sondern auf einem gesonderten Zettel im Büro eintragen der aber auch nicht der PAbteilung gefaxt werden darf. Auf Ansprache mehrerer Bedenken wurde gesagt das dass alles legitim und Korrekt ist und wir keine Angst haben müssten wegen dem Geld oder gar dem Versicherungsschutz... was nun? Fühl mich total mulmig dabei.

C
celestro

22.09.2023 um 10:41 Uhr

Da läuft irgendein "Schmuh" und den würde ich nicht mitmachen.

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