Stützunterschriftenliste
Hallo Wissende,
meine Vorschlagsliste steht und ich bin gerade dabei meine letzten Stützunterschriften einzusammeln, lieber mehr als genau die Anzahl die benötigt werden, um meine Liste einzureichen. Das hat sich auch nun bestätigt, denn zwei Personen die schon in meiner Stützunterschriftenliste unterschrieben haben, verlangen nun von mir (ich bin der Listenverteter), das ich sie rausstreiche, denn sie wollen mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben (das ist Wahlkampf).
Nun habe ich diese zwei Personen aus der genannten Liste herausgestrichen und am Ende der Liste ein kurze Begründung handschriftlich beigefügt, wieso dies Unterschriften für diese Liste nicht mehr gültig sind.
Ich habe dies auch so dem Wahlvorstand vorgetragen, wie ich das handhabe und der meinte das ist so in Ordnung und ich würde damit keine Probleme bei der Listenkontrolle bekommen (heilbare bzw. unheilbare Fehler), bzw. das geht so durch!
Nun zu meiner Frage:
Seht ihr das auch so, oder sollte ich diesbezüglich Bedenken haben?
Vielen dank fürs Denken für mich..;-)
Gruß
vokuhila
Community-Antworten (3)
04.03.2010 um 13:02 Uhr
Wenn du bei Abgabe genügend Stützunterschriften hast ( ohne die 2 )du deswegen kein Problem
04.03.2010 um 13:15 Uhr
@vokuhila, ich kann es nicht verantworten, dass du unheilbare Kopfschmerzen vom denken bekommst... :-)
lies mal im Kommentar von Däubler: § 8 WO BetrVG, II. Rücknahme von Unterschriften
04.03.2010 um 13:22 Uhr
@MonaLisa
meine unheilbaren Kpfschmerzen werde erst nach der Wahl vergehen, nach dem sogenannten kräftigen "Stösschen"...........;-)
trotzdem Dank an all diejenigen die sich hier für mich den Kopf zerbrechen..;-)
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