Stützunterschriftenliste bringt viel Ärger mit sich
Hallo, ich habe eine Stützunterschriftenliste zusammen gestellt ,diese dann beim BRV abgeben, der hat sie dann dem Wahlvortsand gegeben. Nun geht der BRV zu den Leuten die auf der Liste stehen und sagt denen"" Sie sollten es sich nochmals überlegen ob das eine gute Idee ist den zuwählen oder wie kannst du nur den Wählen der ist ja garnicht in der GW und ist nicht organisiert und hat wenn er auch gewählt wird garnichts zusagen.Darf der BRV jetzt mit der Liste Hausieren und die jenigen die auf meiner Stützliste stehen anfahren.Ich habe mich dann beim Stellvertretenden BRV Beschwert weil ich es nicht gut finde das man die Leute jetzt anfährt die mich unterstützen. Er kam dann mit einem aus den Wahlvorstand zurück ,das wäre meine ansprechstelle,dem habe ich auch nochmals gesagt das es so nicht sein kann,als Antwort bekam ich dann ""Tja das ist Wahlkampf ""
Hat der BR oder vielmehr der WV nicht auch eine Schweigepflicht ??
Ist es Überhaubt zulässig mit meiner Stützunterschriftenliste sowas zu machen ,wenn das nicht ok ist was kann ich dagegen tuen?
Community-Antworten (9)
08.02.2010 um 19:16 Uhr
Gegenfrage: warum gibst du dem BRV die Liste überhaupt??
Und Wahlkampf ist es in der Tat. Ob es guter Stil ist, ist eine andere Frage.
08.02.2010 um 19:57 Uhr
Da fragt mann sich ob der BRV eine gute Mitarbeitervertretung ist ? So wie er sich neuen Kanditaten gegenüber verhält ist er fehl am Platz und sollte durch die Wahlen seinen Platz verlieren.In meiner Firma geht es auch schmutzig zur Sache ,aber da stehen meine Mitkandidaten und ich lächelnt darüber.So ein Verhalten des noch BRV zeigt nur Schwäche.Bei uns ist der noch BRV auch noch im Wahlvorstand und hat bei allen Listen und Stützunterschriften zugang.
08.02.2010 um 20:38 Uhr
Ich sehe das eigendlich als Wettbewerbsverzerrung ,ich kann doch nicht hingehen und zu denen sagen : ""Ich würde so und so machen und der kann für euch nichts erreichen und wird bei Chef sofort rausgeschmissen!!"" der hat es bloss auf den Kündingungschutz abgesehen "" und und und .....
und das nur weil ich nicht in der Gewerkschaft bin .Das klingt nicht alles OK ich fühle mich schon ein wenig gemobbt !!
und gegenüber meinen Kollengen die die Unterschrift gemacht haben ist das unter aller Sau !
@peters aber der hätte sie ja doch gesehen !
@Signal deine Mitarbeiter haben vielleicht noch ein Arsch in der Hose mein sind zu Ängstlich und Unterstützen mich nur weil ich mir nicht alles gefallen lasse
kann ich mich hier nichtt auf § 20 stützen ? (2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
08.02.2010 um 21:47 Uhr
vizevince Im Grunde ist es deine eigene Schuld. Die Kandidatenliste mit den Stützunterschriften sind beim Wahlvorstand gegen eine Quittung einzureichen. Der Betriebsrat bzw. der Betriebsratsvorsitzende hat mit der Betriebsratswahl nichts zu tun, es sei den, die Kollegen und der Vors. des BR sind Mitglieder des Wahlvorstand. Ist der Kollege der mit deiner Liste hausieren geht Mitglied im Wahlvorstand kannst du im dieses Verhalten mit der Hilfe des ArbG untersagen lassen. Ansonsten ist es so als wenn du irgendjemandem im Betrieb die Liste gegeben hättest und der macht damit was er will. Du kannst dem "Heini" die Liste nur wieder abnehmen und ordentlich beim Wahlvorstand einreichen und zwar gegen eine Quittung
Es hätte auch folgendes passieren können: Du gibst einem BR Mitglied deine Liste in der Annahme das wäre der Richtige. Nun hörst du nichts mehr und denkst deshalb, dass alles in Ordnung ist. Jetzt kommt der Tag der Stimmabgabe und du stellst fest, dass deine mühsam erstellte Liste gar nicht zur Wahl steht. Du möchtest die Wahl anfechten da deine Liste verschwunden ist. Der Wahlvorstand sagt diese Liste wurde nie bei uns eingereicht. Du stehst nun dar wie ein dummer Junge, denn einen Nachweis, dass deine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurde, hast du nicht. Das Ergebnis dieser Geschichte, die Betriebsratswahl findet ohne dich statt und machen kannste nix.
Künftig solltest du dich vorher schlau machen. Über Google und auch über die diversen Seminaranbieter findest du jede menge Material zu diesem Thema.
08.02.2010 um 22:42 Uhr
vielen Dank für die Antwort
die liste ist bei Wahlvorstand eingegangen ich habe zwar keine quittung bekomme aber sie ist ein gegangen!!
tja was bleibt mir da zu sagen Dumm gelaufen
08.02.2010 um 22:47 Uhr
vizevince Hin zum Wahlvorstand und Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit verlangen, dazu ist der Wahlvorstand verpflichtet.
09.02.2010 um 00:11 Uhr
Sorry, aber wenn jemand für den BR kandidieren will, der nicht mal weiß, wie und wo man die Vorschlagsliste abgibt, dann würde ich mich auch fragen, ob er als BR etwas für seine Mitarbeiter erreichen kann.
Es reicht nunmal nicht, "sich nicht alles gefallen zu lassen." Man muss für seine Mitarbeiter und gegen den Arbeitgeber sich halt auch verdammt gut in arbeitsrechtlichen Dingen auskennen. Sonst erlebt man trotz allen guten Willens früher oder einen Schiffbruch.
09.02.2010 um 07:31 Uhr
@peters
nun mal ruhig blut; ich denke das nicht jeder der sich zur wahl des br aufstellen lässt, sich mit der wahl und deren umfangreichen regelungen und bestimmungen auseinandersetzt.dies muss er auch nicht... das engagement des bewerbers reicht durchaus aus um die interessen der beschäftigten zukünftig zu untermauern.
in diesem sinne ,vizevince, glück auf !
09.02.2010 um 12:11 Uhr
@vizevince nur nicht Verunsichern lassen. Habe auch ganz klein angefangen und als BR erst einmal eine Schulung besucht. Grundschulung ist Pflicht. Dann viel im Betr.V G gelesen und auch im Forum fragen gestellt. Meistens sind die Leute Nett und Hilfsbereit. Schwarze Schafe gibt es Überall. Und zu deinem BRV fang Ihn doch mit den Sätzen " Hat er angst das man seine Fehler merkt? " Wissen ist MACHT und die kannst du lernen. Viel Erfolg und nur nicht Aufgeben.
Tulpe
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