Stützunterschriftenliste - Darf der noch Betriebsrat die Stützunterschriftenliste boykottieren?
Darf der noch Betriebsrat die Stützunterschriftenliste beukortieren?
Community-Antworten (7)
08.02.2010 um 19:30 Uhr
Man könnte geneigt sein zu fragen, darf er in der Nase bohren? Ja, er darf in der Nase bohren. Auch wenn es nicht die feine Art ist. Wir leben aber doch in einer Demokratie, da darf man sehr vieles.
08.02.2010 um 19:32 Uhr
Definiere bitte "boykottieren".
08.02.2010 um 21:41 Uhr
Gewisse Herschaften das dem Betriebsrat versuchen die Leute die sich zur Unterstützung auf unsere Liste setzten liesen mit drohungen zu verunsichern
08.02.2010 um 21:45 Uhr
Wenn Du mit boykotieren meinst, dass er die Liste selber, persönlich nicht stützt, dann ist das sein gutes Recht auf freie Meinungsäusserung und nicht zu beanstanden.
Wenn du damit meinst, dass er Andere behindert oder davon abhält, die Liste zu unterstützen, dann ist das nach meiner Meinung ganz eindeutig Wahlbehinderung / Wahlbeeinflussung.
siehe dazu auch § 20 BetrVG und § 119 BetrVG
08.02.2010 um 21:48 Uhr
dagegen helfen 2 Dinge:
- Nicht verunsichern lassen und
- Beweise sammeln und ab zum Rechtsanwalt.
Solchen Methoden und Kollegen sollte man nicht zusehen, sondern deren Tun unterbinden!
08.02.2010 um 21:54 Uhr
Hat man damit die möglichkeit zum Anwalt zu gehen?
08.02.2010 um 22:00 Uhr
Handy Nur einmal so zur Ergänzung zur Antwort vom Hummelkistenpilot:
Erst einmal was nennst du verunsichern? Beispiel: Wenn der Kollege die Leute anspricht und dich als schlechten Kandidaten darstellt, so dürfte das legitim sein und zum Wahlkampf dazugehören.
Was sind denn das für Drohungen? Beispiel: Wird den Kollegen zum Beispiel Prügel angedroht wenn sie die Stützunterschriften geben, ist dass natürlich nicht zulässig. Wird den Kollegen aber z.B. erzählt, dass die Leute auf der Liste nicht fähig sind und bei deren Wahl mit Lohneinbussen rechnen müssten, dürfte auch solche Äußerungen zum Wahlkampf gehören.
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