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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlabbruch und Neustart - Muss dann der Wahlvorstand neu vom BR bestimmt werden?

T
Thessa
Nov 2016 bearbeitet

Betrieb mit 44 MA, vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren:

Auf Grund eines Unheilbaren Fehlers im Ablauf der Wahlvorbereitungen plant der Wahlvorstand, die Wahl abzubrechen, da sie auf jeden Fall erfolgreich angefochten werden würde.

Muss bei einer neuen Wahleinleitung der Wahlvorstand neu vom BR bestimmt werden, oder darf der abbrechende WV sofort durchstarten?

Gruss, Thessa

98407

Community-Antworten (7)

M
monalisa

04.03.2010 um 12:25 Uhr

@Thessa, der "alte" Wahlvorstand kann durchstarten! Aber bitte erst zu einer Wahlvorstandsschulung! Dann passieren solche Fehler nicht! :-)

T
Thessa

04.03.2010 um 12:38 Uhr

@ MonaLisa.

Danke für die schnelle Antwort.

Für die Schulung ist leider die Zeit zu knapp, ...und gegen Schusseligkeit würde die eh nicht helfen.

Thessa

W
wiewo

04.03.2010 um 12:39 Uhr

@ Thessa

ist der "Fehler" wirklich unheilbar - das muss ja dann schon was Schwerwiegendes sein. Vielleicht kannst Du uns ja ein bisschen schlauer machen.

T
Thessa

04.03.2010 um 13:01 Uhr

Am letzten Tag der Frist fürs Einreichen von Wahlvorschlägen waren mehrere Vorschläge fast zeitgleich eingereicht worden, die alle auf den ersten Blick nicht ganz i.O. zu sein schienen, zwei sogar mit dem (vermeintlich) gleichen Mangel (doppelte Unterschrift).

Die sofort (!) angelaufene Prüfung der Vorschläge ergab jedoch, dass das mit den Unterschriften i.O. war. So weit so gut. Dummerweise hatten wir uns an dem Unterschriften-Thema und an einem anderen Problem derart festgebissen, dass wir auf einem der Wahlvorschläge einen ganz offensichtlichen Mangel schlichtweg übersahen: das Fehlen der Berufsbezeichnung.

Dies fiel uns erst am folgenden Tag auf, als es für eine Heilung des Mangels zu spät war.

Thessa

P
Petrus

04.03.2010 um 13:52 Uhr

Dies fiel uns erst am folgenden Tag auf, als es für eine Heilung des Mangels zu spät war.

??? Zur Heilung des Mangels hat man 3 Arbeitstage Zeit!?

T
Thessa

04.03.2010 um 14:18 Uhr

Zur Heilung des Mangels hat man 3 Arbeitstage Zeit!?

Generell schon, aber nur, so lange sich das nicht damit beißt, dass die Frist für das Einreichen von Vorschlägen (egal ob neu oder geheilt) verstrichen war.

Eine Woche vor der Abstimmung geht halt nichts mehr.

Thessa

P
Petrus

04.03.2010 um 19:01 Uhr

Generell schon, aber nur, so lange sich das nicht damit beißt, dass die Frist für das Einreichen von Vorschlägen (egal ob neu oder geheilt) verstrichen war.

Wo liest Du das bitte? in der WO kanns nicht gewesen sein!

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