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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Fristen gelten nach Wahlabbruch?

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pajoe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

nachdem aufgrund einiger Mängel bei unserer Wahlvorbereitung der Wahlvorstand diese abgebrochen hat und alle Bewerber ihre Kandidatur zurückgezogen haben (ihr habt mir mit euren Antworten dabei sehr geholfen) geht es nun darum die Wahl neu aufzuziehen.

Um die Wahl diesmal nicht wieder scheitern zu lassen, hätte ich einige Fragen dazu:

  • Kann ohne Probleme jetzt erneut sofort die Wahl ausgeschrieben werden?
  • Kann dies der bisherige Wahlausschuss machen oder muss dieser neu bestimmt werden?
  • Wenn der Wahlvorstand zurücktritt. Ist dann die Wahl zeitlich überhaupt noch bis Ende Mai zu schaffen? Normalerweise muss doch der Wahlvorstand 10 Wochen vor Ende der Amtszeit bestellt sein.

Wäre euch für eure Hilfe dankbar. Idealerweise auch mit Hinweisen, wo ich das nachlesen kann.

Pajoe

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Community-Antworten (3)

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viktor

13.04.2006 um 10:32 Uhr

Der Abbruch einer Wahl bedeutet nicht, dass der Wahlvorstand damit aufgelöst ist. Ich würde es aber für korrekt ansehen, wenn der BR den Wahlvorstand im Amt bestätigt.

Aus meiner Sicht muss umgehend eine Neuwahl einleitet werden. Und der 31.5. ist kein in Stein gemesseltes Enddatum. Lieber korrekt ein paar Tage später wählen als gar nicht.

Ich denke, die Kommentare zum BetrVG mit Wahlordnung z.B. von Däubler oder Fitting bieten uzmfassende Literatur. Wahlhilfe bekommt man ferner von den Gewerkschaften und z.B. vom Anbieter dieses Forums

P
p.g.

13.04.2006 um 11:12 Uhr

Wenn euer Betriebsrat aus 5 Leuten besteht, kann man mit dem AG das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. Das heißt die Wahl verkürzt sich auf insgesamt 6 Wochen, und es gibt keine Listenwahl.

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pajoe

13.04.2006 um 11:21 Uhr

Unser Betriebsrat besteht aus 7 Leuten.

Rechtsunsicherheit besteht bei uns insofern, ob es Probleme geben kann, wenn jetzt beispielsweise heute ein neuer Wahlvorstand bestimmt wird, dieser am Dienstag die Listen aushängt und wir am 30. Mai wählen würden.

Normalerweise dürfte das doch kein Problem sein, oder? Die 10 Wochen vor Ende der Amtszeit des Betriebsrates ist ja ohnehin nicht mehr zu schaffen, ganz egal wann die neue Wahl ist.

Pajoe

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