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Mitgliederwerbung auf einer Webseite des Betriebsrates

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Andrar
Mrz 2021 bearbeitet

Nehmen wir einmal an ein Betriebsrat erstellt in seiner Freizeit eine Webseite als schwarzes Brett online des BR. Es ist eine Ergänzung der Schwarzen Bretter im Betrieb, da diese sonst oft überfrachtet und unübersichtlich werden. Der Zugang ist passwortgeschützt- nur die Kollegen und Kolleginnen der Firmen erhalten das Passwort.

Die Seite ist also nicht öffentlich.

Nun soll eine Seite auch zur Mitgliederwerbung der Gewerkschaft genutzt werden. Die Webseite wurde nicht mit Mitteln der Firma erstellt. Ist das noch zulässig oder wie kann man das rechtsicher gestallten?

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Community-Antworten (5)

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Andrar

07.03.2021 um 12:45 Uhr

Dieses Urteil bezieht sich auf Mitgliederwerbung während der Arbeitszeit. Das die Webseite nicht in der Arbeitszeit erstellt wurde, sondern in privat Zeit ist das nicht ganz passend. Die Frage ist, diese Webseite ist ja eine Ergänzung der schwarzen Bretter im Betrieb. Ein Hausrecht kommt nicht in Frage das es keine Server des Betriebes sind.

Aber die Webseite ist ja eine Veröffentlichung des Gremiums für Kollegen im Betrieb . Als Gewerkschaftsmitglied bin ich als BR -Mitglied automatisch Vertrauensmann. Muss man auf dieser Webseite den Unterschied -Gremium und Mitgliederwerbung IGM deutlich herausstellen, also so das nicht das Gremium sondern die Vertrauensleute das machen? Wenn Aushänge der Gewerkschaft am schwarzen Brett grundsätzlich erlaubt sind- darf man dann als Gremium dazu aufrufen Gewerkschaftsmitglied zu werden?

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takkus

08.03.2021 um 09:26 Uhr

Find ich ja witzig: mal angenommen.....

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Relfe

08.03.2021 um 09:34 Uhr

ob man als BR-Gremium auf einer betriebsinternen Seite für eine Gewerkschaft aktiv Werbung betreiben darf, halte ich zumindestens für fragwürdig. Nicht umsonst sind Betriebsrat und Gewerkschaft ansonsten klar rechtlich klar getrennt.

Wo ich dann eher kein Problem sehe, wenn man nicht als BR-Greminum Werbung macht, sondern einfach der Gewerkschaft die Möglichkeit gebt auf der Seite Beiträge zu veröffentlichen. Evt. einen eigenen Bereich für die Gewerkschaft einrichten, dann wären die Bereiche BR und Gewerkschaft klar getrennt.

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Andrar

12.03.2021 um 12:52 Uhr

nach Rücksprache mit einem Anwalt haben wir die Seite erstmal nicht online gestellt. Es ergeben sich Fragen im Falle dessen das die Seite gehackt und missbraucht werden könnte und dann hat man ein Haftungsproblem. Demnach sind 2 Dinge zu klären: 1 Bei der Geschäftsleitung nachfragen wie sie dazu steht wenn z.B. BV- dort zu finden sind , zum anderen wie kann man alles tun um die Sicherheit dieser Seite vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

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