Erstellt am 03.03.2010 um 20:00 Uhr von MonaLisa
@duundich,
die Woche - zwecks dem Postweg - ist schon korrekt! Aber du kannst jederzeit auch persönlich Briefwahlunterlagen an Wähler rausgeben. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis zur Auszählung wieder beim Wahlvorstand gelandet sind!
Erstellt am 03.03.2010 um 20:22 Uhr von DonJohnson
Hmmm. Das sehe ich anders. Stellen wir uns vor AN Max Mustermann wird krank und ist Bettlägrig. Sicherlich kann seine Frau auch die Briefwahlunterlagen dann abholen wenn alle anderen Regularien eingehalten werden kann auch sie den Umschlag dann zur Post, oder aber in den Einflußbereich des WV bringen...
Meine ich ;-)
Erstellt am 03.03.2010 um 20:38 Uhr von annie
Guten Abend,
das Wahlverfahren wird über die WO § 35 geregelt.
Du kannst die Unterlagen auch persönlich übergeben und auch wieder verschlossen entgegen nehmen.
Sie sollten dann in einem verschlossenen Schrank, bis zur Stimmenauszählung, aufbewahrt werden.
Erstellt am 03.03.2010 um 20:56 Uhr von DonJohnson
@annie
Und ich dachte ich hätte genau das rüber gebracht... tse tse tse