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Bis wann muss Ich als WV Briefwahlunterlagen raus geben?

D
duundich
Nov 2016 bearbeitet

Bis wann muss Ich als WV Briefwahlunterlagen raus geben? Kann Ich sagen (alles lange vorher bekannt gegeben) Annahmeschluss eines Antrags für Briefwahlunterlagen ist auf Grund des Postweges eine Woche vor dem Wahltag für alle oder kann dann noch Einer kommen und sagen erhole die Unterlagen persönlich ab das gehe dann auch später.

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Community-Antworten (4)

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monalisa

03.03.2010 um 21:00 Uhr

@duundich, die Woche - zwecks dem Postweg - ist schon korrekt! Aber du kannst jederzeit auch persönlich Briefwahlunterlagen an Wähler rausgeben. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis zur Auszählung wieder beim Wahlvorstand gelandet sind!

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DonJohnson

03.03.2010 um 21:22 Uhr

Hmmm. Das sehe ich anders. Stellen wir uns vor AN Max Mustermann wird krank und ist Bettlägrig. Sicherlich kann seine Frau auch die Briefwahlunterlagen dann abholen wenn alle anderen Regularien eingehalten werden kann auch sie den Umschlag dann zur Post, oder aber in den Einflußbereich des WV bringen...

Meine ich ;-)

A
annie

03.03.2010 um 21:38 Uhr

Guten Abend,

das Wahlverfahren wird über die WO § 35 geregelt. Du kannst die Unterlagen auch persönlich übergeben und auch wieder verschlossen entgegen nehmen. Sie sollten dann in einem verschlossenen Schrank, bis zur Stimmenauszählung, aufbewahrt werden.

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DonJohnson

03.03.2010 um 21:56 Uhr

@annie Und ich dachte ich hätte genau das rüber gebracht... tse tse tse

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