Erstellt am 04.03.2021 um 12:11 Uhr von Krambambuli
Nur Betriebspolitische (Öffentlichkeitsarbeit).
Ihr könntet eine BV vorschlagen im Sinne § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG, in der ihr auch die Abrechnung mit regelt. Habt ihr eine solche, könntet ihr auf Einhaltung der BV klagen.
Sonst ist es nun mal Individualrecht.
Erstellt am 04.03.2021 um 12:14 Uhr von celestro
warum sollte es bei "dauerhaft und bei einer großen Zahl von MA" Individualrecht sein?
Erstellt am 04.03.2021 um 15:03 Uhr von ganther
welches MBR siehst du denn betroffen?
Erstellt am 04.03.2021 um 15:43 Uhr von celestro
Dir ist schon klar, das der BR nicht nur in Sachen Mitbestimmung "im Boot" ist?
Davon abgesehen habe ich erst einmal eine Frage gestellt. ;-)
Erstellt am 04.03.2021 um 16:42 Uhr von Dummerhund
Der BR kann hier natürlich schon schauen ist es das Festgeld was monatlich gleich ist und wo eine bestimmte Summe X fehlt, oder sind es weitere Lohnbestandsteile die fehlen. Ist es das letztere kann man schauen ob Arbeitsabläufe nicht stimmen. Z.B das Akkordzahlen nicht richtig oder rechtzeitig übermittelt werden.
Sollten Fehler in der Abrechnungsstelle sein, ob da evtl. Schulungen oder sonstige Weiterbildungen von Nöten sind.
Erstellt am 04.03.2021 um 18:07 Uhr von Wolf_84
Hallo. Erstmal danke für die Anteilnahme. Es ist etwas komplizierter. Es geht um diverse , schwer nachvollziehbare Fehler bei den Entgeldabrechnungen (Stundenlohn, Zulagen etc.) . Diese treten seid geraumer Zeit immer wieder auf und es liegen mehrere Fehlerursachen hierfür vor.
Nun steht die Frage im Raum, was für ein "Druckmittel " " Möglichkeit " für uns besteht, wenn die Personalabteilung uns weiterhin anblick und nicht hierauf zu reagieren scheint.
Betroffen sind diverse Mitarbeitende aus allen Bereichen der Firma.
Erstellt am 04.03.2021 um 18:48 Uhr von Dummerhund
Da hier nur ein Umriss des Ganzen bekannt ist, kann man auch nicht speziell im Einzelnen was Raten. Deshalb auch mein Tipp oben, die MA der Abrechnungsstelle ins Visier nehmen und auch jene die Daten und Zahlen zur Berechnung an die Abrechnungsstelle. Das Problem der fehlerhaften Abrechnungen als Punkt mit auf einer der nächsten Sitzungen nehmen und den AG dazu einladen. Nagelt ihn damit fest was ich weiter oben Beschrieben habe und das ihr ansonsten alle Arbeitsabläufe bis ins Kleinste durchforsten werdet, da ihr hier den Betriebsfrieden ernsthaft gefährdet seht. Lasst ihn nicht ohne festen Zusagen aus den Raum. Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss sollte auch dieser überprüfen ob der Betrieb evtl. in einer finanziellen Schieflage ist. Solltet ihr keinen Wirtschaftsausschuss haben muss euch auf Verlangen über die Wirtschaftliche Lage informieren. Macht dem AG klar das ihr zur Überprüfung seiner Angaben eine Menge Zeit braucht und dann denn arbeitsvertaglichen Verpflichtungen natürlich nicht vollumpfänglich nachkommen könnt.
Das ist zumindest das was ich jetzt als Ansatzpunkt für den BR sehe. Wegen des fehlenden Geldes selber kann jeder MA nur selber klagen.
Erstellt am 05.03.2021 um 08:10 Uhr von Kjarrigan
" Lasst ihn nicht ohne festen Zusagen aus den Raum."
Aha - willste den AG anbinden oder was meinst damit?
In der Regel kommt doch da ein: Ja das geht natürlich nicht , da habe Sie mein vollsten Verständnis lieber BR - Ich werde das umgehend überprüfen und gebe Ihnen kurzfristig Bescheid (und dann passiert nix.
Zu nächst muss der Fehlern bzw. die Fehler und deren Ursachen ermittelt werden.
Der BR kann da erst einmal wenig Druck machen - Pochen Einhaltung von BV / TV etc
Wenn den MA Geld fehlt oder sie die Abrechnung MÜSSEN die MA diese Gelder beim AG anfordern und zwar jeder einzeln - das kann der BR nicht!
reagiert der AG nicht muss / sollte der MA Lohnklage erheben.
Der BR kann die MA natürlich dabei unterstützen, z.B. durch eine Infoveranstaltung,
Erstellt am 07.03.2021 um 12:55 Uhr von Andrar
Ich würde den Mitarbeitern Raten in die Gewerkschaft einzutreten. Diese wird die Kosten für einen Prozess beim Einklagen übernehmen ,auch im Wiederholungsfall. Ein normaler Rechtsschutz würde immer 150€ Selbstbeteiligung nehmen, die Gewerkschaft nicht.
Wenn viele der Mitarbeiter diesen Weg gehen wird der AG mit Klagen überzogen und wird sein Verhallten überdenken, Und sollte das AG zu dem Schluss kommen das es sich um vorsätzlichen Betrug handelt- es ist nicht auszuschließen das es für den Ag weitere Konsequenzen nach sich zieht. Daher tippe ich darauf das es zum Vergleich kommen wird, indem sich der Ag verpflichtet zukünftig richtig abzurechnen.
Aber auf dem Meer und vor Gericht sind alle in Gottes Hand.
Erstellt am 08.03.2021 um 12:18 Uhr von Dummerhund
@ Kjarrigan
Dann lese dir noch mal genau durch was ich geschrieben hatte. Ein BR sollte auch hinter die Wand guggen und nicht nur aus dem Fenster. Es kann natürlich auch BR´s geben denen das zu viel Arbeit. ist.
"In der Regel kommt doch da ein: Ja das geht natürlich nicht , da habe Sie mein vollsten Verständnis lieber BR - Ich werde das umgehend überprüfen und gebe Ihnen kurzfristig Bescheid (und dann passiert nix."
Und genau das meine ich. Passiert nix und MA fehlt immer noch der Lohn, könnte bei einer Klage der MA durch einen Anwalt, sogar ein vorsätzlicher Straftatbestand gestrickt werden.