Muss in einem befristeten Arbeitsvertrag mit sachl.Grund (Schwangerschaftsvertretung) der sachl. Grund geschrieben stehen? appletree
Erstellt am 03.03.2010 um 11:51 Uhr von kriegsrat nein............. der AG muß nur bei einer evtl. entfristungsklage darlegen können, daß der sachgrund zumindest bei vertragsabschluß vorgelegen hat, wenn er sich auf einen solchen beruft