Festanstellung nach Geringfügigkeit - Neueinstellung oder Vertragsänderung
Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter der bisher als geringfügig Beschäftigter angestellt war und nun im Rahmen eines Projektes eine auf die Dauer begrenzte Festanstellung erhalten soll. Ist dies nun eine Neueinstellung oder einer Vertragsänderung ?
Dieser Mitarbeiter hatte eine gerinfügige Beschäftigung ohne sachlichen Grund von monatl. 48 Stunden. Nun soll er im Rahmen des Projekts (mit sachlichen Grund) eine andere Tätigkeit übernehmen, jedoch die 48 Stunden Tätigkeit weiterführen. Also 106 Stunden für das Projekt und 48 Stunden wie bisher. Wie sieht es nun aus mit der max. zeitlichen Begrenzung der Arbeitsverträge ogne sachl. Grund von 2 Jahren, denn den Bereich ohne sachlichen Grund deckt er ja weiter ab.
Gruß schnatterzapfen
Community-Antworten (5)
05.08.2015 um 20:39 Uhr
Sorry, das ist aber sehr wirr!
Die geringfügige Beschäftigung ist befristet? Seit wann? Und wann läuft die Befristung aus?
05.08.2015 um 21:13 Uhr
Er hat einen befristeten Vertrag (ohne sachlichen Grund) von Januar bis Dezember im Fahrdienst.
05.08.2015 um 21:31 Uhr
Falls es zwei völlig unterschiedliche Tätigkeiten sind (also er würde z.B. bisher gärtnern du soll jetzt für ein Jahr zusätzlich Fahrtätigkeiten übernehmen), dann wären wohl zwei getrennte Arbeitsverträge angebracht. Allerdings wären die Arbeiten auch strikt zu trennen.
In jedem Falle birgt eine solche Konstruktion aber das große Risiko einer unwirksamen Befristung.
06.08.2015 um 00:55 Uhr
Sind halt zwei verschiedene Aufgabenbereiche aber wie soll man zwei Arbeitsverträge bei einem Arbeitgeber hinkriegen ?
06.08.2015 um 00:57 Uhr
Woist das Problem mit zwei Arbeitsverträgen?
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