Wahlverfahren korrekt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unsrer Firma wird nun, wie in unserem Betriebteil in den alten Bundesländern schon lange vorhanden, ein Betriebsrat gewählt. Leider habe ich bei den Wahllisten so meine Bedenken. Gibt es einen Zeitraum wie lange diese Listen für Wahlvorschläge und Stützungunterschriften aushängen müssen und gibt es eine Regel dazu "wie" auf diesen Aushang aufmerksam zu machen ist? Ca. 1/3 unserer Belegschaft ist über den Ort des Aushangs nicht informiert worden. Erschwerend kommt Hierzu, dass diese Listen im Zeitraum der Kurzarbeit aushingen. Ist dies überhaupt zulässig?
MfG Magoom
Community-Antworten (1)
03.03.2010 um 18:32 Uhr
Darauf kommt es doch gar nicht an.
Vorgeschrieben ist nur der Weg der Veröffentlichung des Wahlausschreibens, und dort muss drin stehen, wie man Wahlvorschläge einreicht.
Niemand ist daran gebunden, sich auf den ausgehängten Wahlvorschlagslisten einzutragen. Außerdem ist das ja sowieso Blödsinn, mehrere solche Listen auszuhängen, wenn es nicht um das vereinfachte Verfahren geht, weil es dann ja automatisch zu Listenwahl käme.
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