Mitbestimmung - Wenn Auszubildene nach bestandener Prüfung befristet übernommen werden?
Wen Auszubildene nach betandener Prüfung Befristet übernommen werden.Frage ist dieses Mitbestimmungs pflichtig
Community-Antworten (1)
09.01.2009 um 14:59 Uhr
Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung (...) ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung.
(Fitting, 22. Auflage, § 94 BetrVG, Rn. 49)
Gruß & Schönes Wochenende
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