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Mitarbeiterbeurteilung

B
Bergziege
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben ein internes Dokument erhalten, in dem Führungskräfte ihre Mitarbeiter beurteilen sollen. Unter anderem sollen sie angeben ob die MA Drückeberger, Problembelastet sind oder ob ihre Lebensfreude unzureichend oder gut ist. Diese Fragebögen gehen nicht an die einzelnen MA, sondern nur an die Führungskräfte die dann einzelne MA beurteilen sollen. Unser BR sieht eine Einschätzung von MA nicht negativ, aber einige dieser Fragen sind doch sehr merkwürdig.

Haben wir als BR hier ein Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

02.03.2010 um 17:36 Uhr

Bergziege, § 94 II BetrVG normiert ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats u.a. für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze. Beurteilungsgrundsätze in diesem Sinn sind Grundsätze, die der Beurteilung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer dienen und für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern und nicht nur individuell gelten (ErfK/Kania, 5. Aufl. 2005, Rdnr. 4 zu §94 BetrVG; GK-BetrVG/Kraft, Rdnr. 10 zu §94, m.w. Nachw.).

R
rainerw

02.03.2010 um 18:08 Uhr

Und was hat Problembelastet oder Lebensfreude damit zu tun. Hier würde ich bei solchen Fragen einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht sehen.

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