Erstellt am 02.03.2010 um 07:41 Uhr von nicoline
Luisa
wichtig ist, dass am Wahltag keine Patienten im Wahllokal sind. Die Urne muss ja nur versiegelt werden, wenn ihr erst am nächsten Tag oder wo anders auszählt!
Erstellt am 02.03.2010 um 17:19 Uhr von Luisa
Hi Nicoline !
Danke für Deine Antwort.
Die Patienten werden am Wahltag dort ein und aus gehen können und auch zur Wahlzeit (bzw. haben wir da eine Pause eingeplant) dort Mittagessen. Wir haben halt lediglich einen Erker in diesem Raum, den wir als Wahllokal herrichten werden.
Warum dürfen die Patienten an diesem Tag keinen Zugang zu diesem Raum haben?
Wenn dem so ist, könnten wir den Ort der Wahl nochmals ändern, auch wenn das wahlausschreiben schon aushängt?
Erstellt am 02.03.2010 um 22:10 Uhr von nicoline
Luisa,
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
§ 12 WO BetrVG, I. Vorkehrungen für den Wahlvorgang
Vorkehrungen für den Wahlvorgang
An den Grundsatz der geheimen Wahl sind strenge Anforderungen zu stellen (Fitting, Rn. 1 f.; Richardi-Thüsing, Rn. 1). Ist eine unbeobachtete Stimmabgabe nicht gesichert, liegt die Verletzung einer wesentlichen Verfahrensregelung vor. Das kann zur Anfechtung nach § 19 BetrVG führen (Fitting, a. a. O.). Deshalb hat der WV geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit der Wähler den Wahlakt persönlich und unbeobachtet vollziehen kann.
Ist der WV sicher, dass das gewährleistet ist, wenn Patienten durch das Wahllokal flanieren?
Erstellt am 03.03.2010 um 07:24 Uhr von Luisa
Also geht es auch darum, dass geheim sein sollte, WER zur Wahl geht, nicht nur die Stimmabgabe muss geheim ablaufen, denn dafür wäre ja gesorgt.
Ist es rechtens, wenn wir nun nächste Woche zu den Wahlausschreiben einen Aushang mit Änderung dazuhängen mit der Info drauf dass die Wahl nicht an Ort abc stattfindet sondern an Ort yxz?
Lieben Dank für Deine HIlfe!