Offene Wahlurne
Hallo,
ich habe mal Fragen zur Wahlurne.
Wir hatten uns eine Wahlurne bei der Gemeinde ausgeliehen, mit einem ganz simplen Schloss dran, die Urne wurde am Wahlmorgen überprüft und war ordnungsgemäß zur Wahl verschlossen.
Bei der Wahl machten wir von 12 bis 15 Uhr Mittagsause, die Wahlurne wurde mit einem Klebeband, Papier und den Unterschriften auf dem Klebband versiegelt.
Anschließend ins Betriebsratsbüro gestellt, die dann aber unbeaufsichtigt war.
Ich ging in der Mittagspause nach Hause.
Alle Betriebsräte sowie der Chef haben einen Schlüssel für das BR-Büro.
Als wir ( Kollege und Ich) die Wahlurne dann kurz vor 15 Uhr abholten und im Wahlbüro (Büro vom Chef) abstellten, haben der Kollege und ich festgestellt, dass die Wahlurne nicht mehr korrekt verschlossen war. Der Kollege machte den Chef drauf aufmerksam. Er nahm dies aber nicht zur Kenntnis (bewusst o. unbewusst).
Ich habe dummerweise abgewunken, weil ich zu dem Zeitpunkt noch dachte, es wird schon alles korrekt abgelaufen sein.
Dann natürlich um 19 Uhr die Auszählung und das große Erwachen für mich.
Wir waren 9 Kollegen auf der Vorschlagsliste aus 7 versch. Arbeitsbereichen und unsere Liste bekam 15 Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 84 % und 266 wahlberechtigten.
Im Vorfed stellte ich immer wieder fest, dass von allen ausgelegten Flyern unsere immer wieder nach 1 Stunde weg waren. Auch hier drängte sich für mich schon der Verdacht der Manipulation auf.
Desweiteren hing eine Liste aus mit der Aufschrift "Diese Listen finden wir gut" 3 von insgesamt 4 Listen wurden präsentiert, aber unsere Liste fehlte. Mir war nicht bekannt, wer diese Bewertung durchgeführt hatte.
Was haltet ihr denn davon?
Wie soll ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Tom the Cat
Community-Antworten (8)
01.05.2010 um 16:20 Uhr
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Hat der Wahlvorstand unter "besondere Vorkommnisse" festgehalten, dass die Urne unverschlossen war?
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Hat der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen in der Wählerliste markiert und die Anzahl mit der Zahl der vorhandenen Stimmzettel verglichen ?
Eine Wahl, bei der nachweislich die MÖGLICHKEIT zur Manipulation gegeben war, kann erfolgreich angefochten werden. Und eine unbeaufsichtigte Urne, bei der anschließend die Versiegelung nicht mehr vorhanden war, ist eindeutig ein Hinweis auf eine mögliche Manipulation.
01.05.2010 um 17:26 Uhr
TomtheCat sowie der Chef haben einen Schlüssel für das BR-Büro. das ist ja schon mal der erste große Fehler. Was hat ein Chef einen Schlüssel für das BR Büro zu haben? Geht gar nicht.
im Wahlbüro (Büro vom Chef) das finde ich ganz persönlich höchst unpassend!
Ansonsten schließe ich mich peters Antwort an.
01.05.2010 um 20:29 Uhr
TomtheCat Kannst du es beweisen, zum Beispiel durch einen Zeugen, solltest du die Wahl anfechten. Eine nicht ordentliche verschlossene Wahlurne ist ein Grund für eine Anfechtung. Hier solltest du einen RA aufsuchen. Kosten muss der AG tragen.
01.05.2010 um 20:35 Uhr
...ich frage mich nur, wie man als WV die Wahlurne in einem Raum aufbewahren kann, wo noch andere Zutritt haben und das ohne Aufsicht? In meinen Augen grobe Fahrlässigkeit des WV.
01.05.2010 um 21:22 Uhr
ridgeback, In meinen Augen grobe Fahrlässigkeit des WV. gut gebrüllt Löwe(nhund) ;-))
01.05.2010 um 21:33 Uhr
nicoline, ;-)) habe manchmal den Eindruck, der ein oder andere vergleicht die BR-Wahl mit einer Losbude auf der Kirmes.
01.05.2010 um 22:07 Uhr
@all Also ich finde folgende Passage viel interessanter: "Alle Betriebsräte sowie der Chef haben einen Schlüssel für das BR-Büro."
Dann kann man sich echt ein Bild machen von den Umständen in der Firma und für den BR sowie der Wahl! Auch irritiert mich diese Mittagspausengeschichte...
Ich könnte wetten, dass der WV nicht annähernd weiß (wußte) was er macht...
Das allerdings ist lediglich meine Meinung...
01.05.2010 um 23:11 Uhr
Umso wichtiger wäre es, dass man die Tatsache beweisen kann, dass die Urne von "Fremden" zugänglich und nicht ordnungsgemäß verschlossen war. Denn ich fürchte, der Wahlvorstand wird sich dieses nicht auch noch selber in der Wahlniederschrift dokumentieren, obwohl es dort hinein gehört.
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