Erstellt am 21.09.2006 um 15:38 Uhr von blondie
Hallo, warum antwortet mir denn keiner?
Unsere Wahlurne war lediglich geschlossen, aber nicht versiegelt.
Eine Mitarbeiterin hat den Deckel abgenommen und aus Spaß gefragt, ob sie ein paar Stimmzettel rausnehmen soll.
Ist das noch erlaubt oder nicht?
Erstellt am 21.09.2006 um 20:52 Uhr von Akira
Die Wahlurne muss versiegelt sein.Damit so etwas nicht vorkommt,
Erstellt am 21.09.2006 um 23:40 Uhr von Ramses II
Vielleicht sollte man erst einmal zwischen "Verschluss" und "Versiegelung" unterscheiden.
Der Verschluss verhindert das einfache (ohne Werkzeug) Öffnen der Urne, während die Versiegelung nicht das Öffnen verhindert, aber das UNBEMERKTE Öffnen sowie das UNBEMERKTE Hinzufügen oder Entfernen von Stimmzetteln verhindert.
Die Urne muss während der gesamten Stimmabgabe "verschlossen" sein, der beschriebene Vorgang ist unverzeihlich (sowohl vom WV, wie auch von der AN), eine Versiegelung ist nur notwendig (und sinnvoll) wenn die Urne nicht unter Überwachung des WV ist.
Erstellt am 22.09.2006 um 06:04 Uhr von Fee
blondie
du machts deinen n-name alle ehre. leider finde ich es gar nicht so witzig.
Erstellt am 22.09.2006 um 07:18 Uhr von blondie
Hallo free,
ich weiß garnicht was ich falsch gemacht habe, ich dachte Fragen sind hier erlaubt! Aber bevor du andere kritisierst, solltest du deine Antworten nochmal durchlesen. Oder schreibt man jetzt "machts", wenn man "machst" meint. Oder ist das jetzt ein neues Wort der neuen Rechtschreibreform?! Vielen Dank für deine Hilfe.
Erstellt am 22.09.2006 um 07:40 Uhr von Fee
blondie
nimm nicht alles so ernst oder wörtlich.
ist nur spaß :-)
Erstellt am 22.09.2006 um 07:48 Uhr von blondie
Hallo fee,
du hast doch schließlich geschrieben, dass du das garnicht so witzig findest! Naja egal, die Auffassung von Humor ist zum Glück unterschiedlich!
Schöne Grüße,
blondie
Erstellt am 22.09.2006 um 09:06 Uhr von fee
Hi Blondie
mit Humor geht alles besser. .-)