Erstellt am 01.03.2010 um 18:15 Uhr von alter Fritz
Wenn auf den Listen Arbeitnehmer stehen die gewählt werden dürfen, alle Stützunterschriften korrekt sind und auch sonst auch nicht gegen die Wahlordnung und das BetrVG verstoßen wird- tja dann könnt ihr nicht etwa eine Liste ablehnen nur weil jemand Geschichten erzählt.
Erstellt am 02.03.2010 um 06:44 Uhr von Tanzbär
***gibt solche Personen die Interessen der AN ernsthaft vertreten und vom AG Unterstützung kriegen. ***
Wirklich?
Dann wäre das ja die optimale Betriebsratsarbeit.
Kann man bei euch anfangen?