Wahlberechtigung
Folgende Situation: Bei uns wurden für einen Zeitraum von 3 Monaten studentische Aushilfen für eine Produktstudie per Aushilfe in Teilzeit eingestellt. Diese Mitarbeiter kennen niemand im Betrieb. Nun meine Frage: Für mein Verständnis sind diese Wahlberechtigt aber so ganz sicher bin ich mir nicht?! Es wäre ja eigentlich nicht richtig denn wie schon gesagt diese Mitarbeiter sind nur für eine Studie im Außendienst vorgesehen und haben mit dem Betrieb überhaupt nichts zu tun. Deshalb wäre es aus meiner Sicht nicht richtig wenn diese wählen dürfen??
Community-Antworten (1)
01.03.2010 um 17:14 Uhr
Unsere Putzfrau arbeitet auch Teilzeit und kommt entweder früh morgens -vor Arbeitsbeginn aller anderen- oder spät abends, wenn schon (fast) alle zu Hause sind. Mit dem laufenden Betrieb hat sie sonst nichts zu tun. Und sie kennt kaum jemanden im Betrieb noch kennt sie der Großteil unserer MA. Dass sie aktiv und passiv wahlberechtigt ist, ist hoffentlich unstrittig, oder?
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