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Lesbarkeit der Stützunterschriften

R
Rainii
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden,

ich hätte da nochmal eine Frage:

Meine Stützunterschriften sind alle sehr gut lesbar jedoch nicht alle, wie im Vordruck gefordert, in Druckbuchstaben geschrieben.

Kann der WV hier einen (behebbaren) Mangel erklären oder sollte/muss er das tolerieren wenn er auch so die Stützer lesen kann?

Vielen Dank im voraus

LG Rainii

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

01.03.2010 um 17:07 Uhr

Der WV soll sich vor allem ans Gesetz halten! Was nicht behebbare Mängel sind, ist in §8(1) WO abschließend aufgeführt; die behebbaren stehen in §8(2) WO. Anforderungen an die Vorschlagslisten (inkl. Stützunterschriften) stehen in §6 WO und §14 BetrVG. Dort ist weder von Vordrucken oder Druckbuchstaben die Rede.

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