Krankheit und fremd gearbeitet
Welche Maßnahme können wir ergreifen, wenn eine AN sich Krank gemeldet hat, aber während dieser Zeit bei einer Landwirtschaftlich Tätigkeit gesehen wird?
Community-Antworten (6)
01.03.2010 um 12:13 Uhr
@brmoppi! wollt ihr die Arbeit des AG's übernehmen??? Das ist nicht euer Bier! Haltet euch da raus!
01.03.2010 um 12:24 Uhr
brmoppi Ist denn die landwirtschaftliche Arbeit der Genesung abträglich?
01.03.2010 um 12:27 Uhr
da fällt mir ein alter 68ér Spruch zu ein: Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
01.03.2010 um 12:40 Uhr
@ MonaLisa Ich glaube nicht, dass hier der BR die Arbeit des AG übernimmt. Ein solcher Mitarbeiter schadet dem Unternehmen und somit ALLEN Mitarbeitern!!
@brmoppi Sollte der BR hier fundierte Info's haben sollte er diese durchaus dem AG zur Verfügung stellen.
@Fredda In der Tat müsste geprüft werden warum der MA krank war und was er dann tatsächlich gearbeitet hat. Mir fallen jetzt aber nur wenige Kurzerkrankungen ein, bei denen man dann in der Landwirtschaft tätig werden könnte und den Gesundungsprozess nicht zu verlängern.....
01.03.2010 um 14:23 Uhr
Hallo, in der Firma krank und in der Landwirtschaft gesund ?? Ich finde das passt nicht zusammen. Bin da ganz der Meinung von @MonaLisa. Raushalten
01.03.2010 um 15:11 Uhr
LAG Schleswig-Holstein 19.12.2006, 5 Sa 288/06
Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Kündigung
Verwandte Themen
Fremd Firmen Beschäftigung
ÄlterHallo,wir sind Betriebsrat in einem Logistikunternehmen was gerade von 3 Schicht auf 2 Schicht System aus Arbeitsmangel umgestellt hat . Die Nachtschicht ist weggefallen .Die Betriebsvereinbarung wurd
Fremdvergabe
ÄlterHallo werte Kollegen, eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Die Büroräume der Verwaltung werden durch eine Reinigungskraft gereinigt. Diese Reinigungskraft kündigt. Der Arbeitgeber möchte nun die Rei
Kürzung von Personal
ÄlterHallo, Wir arbeiten in einer sehr bekannten.... Kette die gerne fremd personal im Verkauf hat, weil die Gehälter die Industrie für die , die arbeiten zahlt. Es wird überall in den Filialen Stammper
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
betriebsbedingte Kündigung
ÄlterHallo Mitstreiter, habe in meiner Frage Nr. 41672 nach Möglichkeiten gesucht einer Kollegin bei ihrem Versetzungswunsch wegen Arbeitsüberlastung zu helfen. Sie ist eine 1 Frau Abtl. (also Soziala