Erstellt am 01.03.2010 um 11:13 Uhr von MonaLisa
@brmoppi!
wollt ihr die Arbeit des AG's übernehmen??? Das ist nicht euer Bier! Haltet euch da raus!
Erstellt am 01.03.2010 um 11:24 Uhr von Fredda
brmoppi
Ist denn die landwirtschaftliche Arbeit der Genesung abträglich?
Erstellt am 01.03.2010 um 11:27 Uhr von Niemand
da fällt mir ein alter 68ér Spruch zu ein:
Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Erstellt am 01.03.2010 um 11:40 Uhr von geploeg
@ MonaLisa
Ich glaube nicht, dass hier der BR die Arbeit des AG übernimmt. Ein solcher Mitarbeiter schadet dem Unternehmen und somit ALLEN Mitarbeitern!!
@brmoppi
Sollte der BR hier fundierte Info's haben sollte er diese durchaus dem AG zur Verfügung stellen.
@Fredda
In der Tat müsste geprüft werden warum der MA krank war und was er dann tatsächlich gearbeitet hat. Mir fallen jetzt aber nur wenige Kurzerkrankungen ein, bei denen man dann in der Landwirtschaft tätig werden könnte und den Gesundungsprozess nicht zu verlängern.....
Erstellt am 01.03.2010 um 13:23 Uhr von mainpower
Hallo,
in der Firma krank und in der Landwirtschaft gesund ?? Ich finde das passt nicht zusammen.
Bin da ganz der Meinung von @MonaLisa. Raushalten
Erstellt am 01.03.2010 um 14:11 Uhr von ridgeback
LAG Schleswig-Holstein 19.12.2006, 5 Sa 288/06
Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Kündigung