Erstellt am 28.02.2010 um 09:52 Uhr von ridgeback
klärchen,
keine Bange, der § 29 Abs. 1 BetrVG sagt ja, dass vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag die gewählten Mitglieder des Betriebsrats zu einer konstituierenden Sitzung einzuberufen sind.
Die konstituierende Sitzung ist auch dann rechtzeitig einzuberufen, wenn die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats noch nicht abgelaufen ist. Der neue Betriebsrat kann sich also bereits konstituieren, auch wenn seine Amtszeit erst mit Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats beginnt (§ 21 S. 2 BetrVG). Die Durchführung der konstituierenden Sitzung noch während der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats wird auch durchaus als sinnvoll erachtet, weil damit etwa bei einem Wechsel des Betriebsratsvorsitzenden rechtzeitig eine Unterrichtung des neuen Vorsitzenden über die laufenden Vorgänge erfolgen kann. Die Übergabe von Akten oder anderen Unterlagen an den neuen Betriebsrat ist allerdings erst mit Amtsbeginn zulässig.
Erstellt am 28.02.2010 um 10:46 Uhr von nicoline
klärchen,
*Was können wir tun um noch bis Ende unserer Amtszeit zu bleiben und nicht durch den sich konstituierten BR vorzeitig abgelöst zu werden*
Wie ridgeback schon sagte, Ihr werdet erst abgelöst, wenn Eure Amtszeit wirklich vorbei ist. Tip: erst konstituierende Sitzung, gleich im Anschluss die reguläre Sitzung des alten BR, ohne die neuen BR Mitglieder.
Erstellt am 28.02.2010 um 12:45 Uhr von Fredda
klärchen
Es muss nur innerhalb einer Woche zur konstituierenden Sitzung +geladen+ werden.