Einholen der Stützunterschriften
Muss beim Einholen der Stützunterschriften die komplette Kandidatenliste mit den einverständniserklärungen vorliegen?
Was passiert, wenn die Liste nachträglich verändert/ergänzt wird und dieser Tatbestand dem Wahlvorstand bekannt wird?
Community-Antworten (2)
27.02.2010 um 16:09 Uhr
Sportcarver Du solltest Dir, wenn Du etwas Zeit hast, mal dieses Urteil durchlesen:
27.02.2010 um 23:52 Uhr
Sportcarver Die komplette und abgeschlossene Vorschlagliste muss den Kollegen vorliegen, die mit ihrer Unterschrift DIESE Liste stützen sollen.
Wird die Vorschlagliste nach dem sammeln der gesetzlich vorgegebenen Menge von Stützunterschriften verändert und ist dies dem Wahlvorstand bekannt, darf die Liste nicht zur Wahl zugelassen werden. Wird solch eine Liste doch zur Wahl zugelassen, so ist die Wahl anfechtbar.
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