W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alleinige Arbeit in großer Fabrik - ist das zulässig?

F
FragenderBetroffener
Jan 2018 bearbeitet

Situation: Kunststoffverarbeitender Betrieb - Kunststoff-Spritzgießen Die Tätigkeit umfasst unter anderem auch das Arbeiten an Maschinen und Peripherie (zB Angussmühle reinigen) Alleinige Arbeit im Betrieb (Nachtschicht) - keine weiteren Personen im Betrieb anwesend

Meine Frage lautet nun, ob die alleinige Arbeit -also ohne Anwesenheit weiterer Personen im gesamten Betrieb- zulässig ist. Wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen/Bedingungen? Wenn nein, gegen was wurde verstoßen?

3.59801

Community-Antworten (1)

H
Heini

16.01.2006 um 22:47 Uhr

Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.

Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ § 8 „Gefährliche Arbeiten“

www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/show/1146287/a1.pdf

Ihre Antwort

Verwandte Themen