Situation:
Kunststoffverarbeitender Betrieb - Kunststoff-Spritzgießen
Die Tätigkeit umfasst unter anderem auch das Arbeiten an Maschinen und Peripherie (zB Angussmühle reinigen)
Alleinige Arbeit im Betrieb (Nachtschicht) - keine weiteren Personen im Betrieb anwesend


Meine Frage lautet nun, ob die alleinige Arbeit -also ohne Anwesenheit weiterer Personen im gesamten Betrieb- zulässig ist.
Wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen/Bedingungen?
Wenn nein, gegen was wurde verstoßen?