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Betriebsratsgründung - Aufstellung von Mitgliedern des Wahlausschusses als Betriebsratskandidaten?

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br_newbie
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns in der Firma mit 40 Mitarbeitern besteht derzeit noch kein Betriebsrat, mehrere Kollegen haben sich jedoch bereits mit dem Thema befasst und es ist eine Gründnung geplant. Die Frage hierzu:

Worstcase: Wenn sich alle Mitglieder des Wahlausschusses zugleich auch als Betriebsrat aufstellen lassen und es keine anderen Kandidaten gibt, ist dies zum einen möglich, zum anderen könnte es Probleme geben (Anfechtbarkeit)?

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

17.09.2008 um 13:20 Uhr

@br_newbie, zugleich geht nicht, aber nacheinander! Erst der Wahlvorstand, dann die Kandidatur.... Eine Einschränkung gibt es allerdings! Diese Wahlvorstandsmitglieder sollten alle schon länger als 6 Monate im Betrieb sein.

Und wenn ihr euch haarklein an die Wahlvorschriften hält, kann normalerweise nicht's schiefgehen. Aber besser ist es, die Gewerkschaft mit in's Boot zu holen, die kennen sich da recht gut aus und können euch vor Fehlern bewahren, die dann mal ganz schnell zu einer Anfechtung führen könnten. Viel Glück! :-)

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