Schriftverkehr Arbeitgeber mit Betriebsrat
Unser Arbeitgeber richtet seinen Schriftverkehr mit dem Betriebsrat generell an jedes einzelne Mitglied des Betriebsrates. Ist es nicht gesetzlich gergelt das alle Schreiben an den Betriebsratsvorsitzenden zu gehen haben?
Community-Antworten (15)
19.02.2021 um 14:59 Uhr
Wenn jedes BRM die Sachen bekommt, dann ist der BRV doch dabei, oder?
19.02.2021 um 15:21 Uhr
sieh es positiv, der AG erspart dem BRV das Weiterleiten an die anderen BRM. explizit so geregelt wie Du fragst ist das nicht.
19.02.2021 um 15:40 Uhr
Der BRV ist der Sprecher des BR-Gremiums. Wenn der AG an alle BRM schreibt, dann ist das schön und daran würde ich auch nichts ändern. Vorsicht ist nur angebracht, wenn es sich um zeitlich kritische Dinge handelt. Wenn ihr antwortet, dann würde ich diese nur über eine Person, in eurem Fall dem BRV machen. Wenn nämlich jeder antwortet, vielleicht auch noch unterschiedlich, dann hättet ihr ein Problem. Zusätzlich könnte sich der AG die für ihn beste Antwort raussuchen.
19.02.2021 um 16:04 Uhr
"Zusätzlich könnte sich der AG die für ihn beste Antwort raussuchen."
Das sehe ich nicht so ....
19.02.2021 um 16:12 Uhr
So sehe ich das aber celestro. Wenn der AG mehrere verschieden Antworten erhält, dann wird es sich die raussuchen, die ihm am besten gefallen und beim Rest wird es so tun als ob er diese nie bekommen hat. Versuche da mal als BR das Gegenteil zu beweisen. Oder glaubst du der AG wird zurück schreiben, ich habe drei verschiedene Antworten erhalten, welche soll ich den jetzt nehmen?
19.02.2021 um 16:18 Uhr
entscheident ist, was der BRV oder in dessen Stellvertretung der stellv. BRV dem AG mitteilt, so habe ich das auf einem BRV-Lehrgang mal gelernt. Blöd ist wenn alle antworten, dass der AG "BR-interna" mitbekommt, da er ja quasi die verschiedenen Meinungen wahrnehmen kann. Zum AG darf grundsätzlich immer nur eine Aussage getätigt werden, welche vorher BR-intern abgestimmt wurde. das ist zumindestens meine Auffassung.
19.02.2021 um 16:23 Uhr
"Das sehe ich nicht so ...." ich auch nicht, denn ansonsten wäre die Aussage "Der BRV ist der Sprecher des BR-Gremiums" ja auch falsch. obwohl...können kann der AG das natürlich, ob ihm das hilft wenn der BR dagegen vorgeht bezweifle ich
19.02.2021 um 16:24 Uhr
"Oder glaubst du der AG wird zurück schreiben, ich habe drei verschiedene Antworten erhalten, welche soll ich den jetzt nehmen?"
der AG sollte wissen, das sein Ansprechpartner der BRV ist ...
19.02.2021 um 18:23 Uhr
Das Problem ist das der Betriebsrat gespalten ist in Arbeitgeberseitig unterstützte Liste und unabhängige Betriebsratsmitglieder. Diese allgemeine Zustellung hat erst angefangen nachdem dem Personalleiter gekündigt wurde und dem Vorsitzenden so hintenrum unterstellt wird das er den Betriebsrat nicht vollständig unterrichtet. Es wird schon lange daran gearbeitet ihn zu diskreditieren und leider arbeitet besagte Liste da gut mit dem Arbeitgeber zusammen. Gespräche werden mit den entsprechenden Leuten geführt und dann auch dazu benutzt. Die Antworten laufen aber gesetzeskonform über den Vorsitzenden, was hinten herum für Aussagen gemacht werden können wir leider nicht beeinflussen. Aber ich denke das einige von euch ähnliche Probleme haben.
19.02.2021 um 21:50 Uhr
Es ist jedenfalls gesetzlich geregelt, dass die Schreiben an den Betriebsrat, nicht an den Vorsitzenden, adressiert sein müssen. Es ist Sache des BR wie er sich organisiert. Für die Post könnte der Schriftführer, die Sekretärin oder sonst wer zuständig sein.
20.02.2021 um 03:47 Uhr
wenn der AG die Post, Mails an alle BRM schickt, dann wird dass der BR nicht verhindern können.
20.02.2021 um 10:32 Uhr
.... ein Vorteil liegt zumindest darin, dass der BRV kein Herrschaftswissen aufbaut. Manche BRV "vergessen" ja auch wichtige Informationen an die Kollegen weiter zu geben.
22.02.2021 um 09:42 Uhr
Sicher eine ungewöhnliche Praxis. Juristisch verhindern kann man es nicht.
Bei solchem Schriftverkehr ist der Zugang von Erklärungen, Informationen, Unterlagen, Anhörungen, Anträgen usw. insb. von solchen, die eine Frist auslösen oder wahren sollen, an den BR erst gewahrt, wenn sie dem BR-Vors. zugegangen sind. Ausschließlich im Falle seiner Verhinderung dem stellvertr. Vors. Der Verhinderungsfall ist sinnvollerweise dem AG mitzuteilen.
Wird eine solche Erklärung nicht dem Vors. (im Falle seiner Verhinderung dem Stellv.) sondern einem anderen Mitgl. gegenüber abgegeben, so wird dieses lediglich als Bote tätig. Dem BR ist die Erklärung erst dann zugegangen, wenn der Vors. diese zur Kenntnis genommen hat.
Sendet z. B. der AG per E-Mail an alle BR-Mitglieder eine Anhörung zu einer Kündigung an einem Arbeitstag um 15 Uhr zu, der Vors. befindet sich bis 16.30 Uhr in der Zentrale auf einer GBR-Sitzung und liest die E-Mail erst am Folgetag, ist sie dann auch erst dem BR zugegangen, auch wenn andere BR-Mitglieder diese am Versendetag erhalten und gelesen haben.
Zu den Antworten sinngemäß "da kann der AG sich aus drei Antworten die beste heraussuchen": Nur der Vors., im Falle seiner Verh. sein Stellv., darf rechtsgültige Erklärungen des BR gegenüber dem AG abgeben. Selbstverständlich auch erst nach Beratung und Beschlussfassung in einer BR-Sitzung (oder eines Ausschusses, wenn dieser selbständig Aufgaben des BR erledigen darf).
Sollte es in dieser Frage Irritationen gegeben haben oder geben, ist es sinnvoll, die genaue Vorgehensweise nochmals in einer Sitzung klarzustellen und zu protokollieren. Einen Auszug dieses Protokolls mit den Hiinweisen würde ich auch allen Ersatzmitgliedern zukommen lassen.
22.02.2021 um 10:48 Uhr
Schöner langer Text aber Fangofee hatte bereits am 19.02.2021 um 17:23 Uhr geschrieben. "Die Antworten laufen aber gesetzeskonform über den Vorsitzenden"
Weiter " und dem Vorsitzenden so hintenrum unterstellt wird das er den Betriebsrat nicht vollständig unterrichtet" Von daher läuft hier alles im grünem Bereich. Darüber dürfte es keine 2 Meinungen geben.
22.02.2021 um 14:01 Uhr
Lang und teilweise unsinnig. Der Gesetzgeber hatte sicher einen Grund zu regeln, dass dem Betriebsrat die Schreiben zugestellt werden müssen. Und nicht dem Vorsitzenden. Mit Zustellung, z. B. im Betriebsratsbriefkasten, beginnt die Frist zu laufen. Egal ob der Vorsitzende keine Lust hat oder anderweitig beschäftigt ist sich darum zu kümmern.
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